Palmer sieht Gewalt durch Migranten als Problem für Zusammenhalt der Gesellschaft
Wie das Polizeipräsidium Reutlingen am Montag meldete, kam es bei den Ermittlungen zu dem Raubüberfall am 11. Oktober zu einem raschen Fahndungserfolg. Demnach wurden am 14. Oktober fünf syrische Männer im Alter von 51, 49, 31, 24 und 18 Jahren festgenommen, die den Überfall auf einen 30-Jährigen im Tübinger Anlagenpark verübt haben sollen. Staatsanwaltschaft und Kriminalkommissariat Tübingen ermitteln wegen des Verdachts des schweren Raubes und wegen eines versuchten Tötungsdeliktes.
Polizeisprecher Christian Wörner erklärte in einer Pressemitteilung zum Tathergang, dass das Opfer an jenem Montagabend von den ihm teils flüchtig Bekannten überfallen, ausgeraubt und mit einem Holzstock geschlagen worden war. Anschließend schnappten sich laut „Tübinger Tagblatt“ die Täter noch den Geldbeutel ihres Opfers und flüchteten. Der 30-Jährige trug bei dem Überfall „erhebliche Verletzungen“ davon und erlitt unter anderem einen Bruch der Augenhöhle. Er wurde anschließend in eine Klinik eingeliefert. Eine stationäre Aufnahme war glücklicherweise nicht nötig. Das Opfer muss sich aber weiteren klinischen Behandlungen aussetzen.
Syrer (51) rief Verwandte zusammen
Die Ermittlungen führten die Beamten zunächst auf die Spur des 51-Jährigen, den Polizeisprecher Wörner als „mutmaßlichen Rädelsführer“ benannte. Er soll mit dem 30-Jährigen in jüngster Vergangenheit wiederholt Streit gehabt haben. Um laut Polizei „dem Jüngeren eine Abreibung zu verpassen“, hatte der 51-Jährige mehrere Verwandte aus Tübingen, Tuttlingen und sogar aus Frankreich zur Unterstützung zusammengerufen.
Im weiteren Verlauf konnten die Ermittler vier weitere mutmaßliche Komplizen identifizieren. Nach richterlicher Anordnung wurden dann die Wohnungen der Tatverdächtigen durchsucht und die Männer der Haftrichterin am Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Die Verdächtigen wurden in Untersuchungshaft überführt. Nach weiteren Beteiligten des Überfalls wird derzeit geforscht.
Boris Palmer nimmt Stellung
In einem Statement auf Facebook äußert sich auch der Oberbürgermeister der Universitätsstadt, Boris Palmer, zum Vorfall und verwies auf einen lokalen Medienbericht. Ein Syrer habe „seine Sippe zusammengetrommelt“, um einen Mann auszurauben und „mitten in der Stadt schwer zu schlagen“. Zwar sage der Bericht nichts über den Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen aus, laut Palmer wäre es aber erstaunlich, wenn kein Asylbegehren zugrunde läge.
Seit 2015 seien – der bundesweiten Kriminalstatistik folgend – auch in Tübingen „Asylbewerber weit überrepräsentiert bei schwerer Gewalt, Vergewaltigung und Mord“, so Palmer.
Staat muss seine Bürger schützen
Laut Palmer sei es „eine der wichtigsten Aufgaben des Staates“, die Menschen zu schützen, die sich ihm anvertrauten. Er habe bezüglich von Straftaten von Asylbewerbern bereits in seinem Buch „Wir können nicht allen helfen“ ausgeführt, dass die Genfer Flüchtlingskonvention mit dem „vorbehaltlosen Zurückweisungsrecht für Verbrecher das Gewaltmonopol des Staates“ stärke.
Es sei eine schwierige Abwägungsfrage, welche Instrumente dafür in welchem Kontext angemessen seien, räumt Palmer ein. Jedoch sei es nicht zu leugnen, dass für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft „eine potenzielle Gewaltbedrohung durch einzelne Flüchtlinge“ ein qualitativ anderes Problem darstelle, als eine solche durch Inländer mit einem verfestigten Aufenthaltsrecht.
Flüchtlingsgewalt werde demnach in der Mehrheitsmeinung der Bevölkerung weniger geduldet, was auch ethisch gut begründbar sei: „Denn einen moralischen Anspruch auf Hilfe ohne die gleichzeitige Verpflichtung zur Achtung des Helfenden gibt es nicht.“
Es sei eine „notwendige Grenzziehung“ geboten, auch durch die Selbstachtung in allen sozialen Kontexten, Hilfesuchende zurückzuweisen, die ein Minimum an Achtung für den Helfenden vermissen ließen. Diese Selbstachtung müsse auch unser Staat unter Beweis stellen, wenn er das entgegengebrachte Vertrauen der Bürger dauerhaft rechtfertigen wolle, erklärte der Oberbürgermeister nach der aktuellen Gewalttat in seiner Stadt.
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