BGH bestätigt Urteil gegen Lina E.

Die Verurteilung von Lina E. zu einer Haftstrafe ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Dresden hatte die Linksextremistin im Mai 2023 zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Bei der mündlichen Verhandlung im Februar hatten Sympathisanten von Lina E. vor dem Gericht demonstriert. (Archivbild)
Bei der mündlichen Verhandlung im Februar hatten Sympathisanten von Lina E. vor dem Gericht demonstriert. (Archivbild)Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times19. März 2025

Im Verfahren gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden von Mai 2023 im Kern bestätigt. Man habe die Revision der Angeklagten mit „geringfügigen Änderungen des Schuldspruchs“ sowie die Revision des Generalbundesanwalts in vollem Umfang verworfen, teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit.

Das OLG hatte E. sowie drei mitangeklagte Männer zu Haftstrafen verurteilt, wobei das Strafmaß für E. fünf Jahre und drei Monate betrug. Hintergrund waren Vorwürfe der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung und andere Delikte.

Der Generalbundesanwalt beanstandete mit seinem zuungunsten der Angeklagten eingelegten und auf die Sachrüge gestützten Rechtsmittel sowohl den Teilfreispruch hinsichtlich eines weiteren Tatvorwurfs als auch den gesamten Strafausspruch. Die Angeklagte wendete sich derweil – ebenfalls mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts – gegen ihre Verurteilung.

Gesamtfreiheitsstrafe bleibt bestehen

Der BGH entschied jetzt, dass insbesondere das Verhältnis der einzelnen Tathandlungen der Angeklagten zueinander neu bestimmt werden müsse. Die vom OLG verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten hat der Senat aber bestehen lassen.

In dem ursprünglichen Prozess ging es um eine Reihe von Überfällen. Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, zwischen 2018 und 2020 mehrere Angriffe auf Neonazis begangen zu haben. Die Taten ereigneten sich in Wurzen, Leipzig-Connewitz sowie im thüringischen Eisenach.

Lina E. soll sich den Ermittlern zufolge spätestens im August 2018 der in und um Leipzig gegründeten linksextremistischen Vereinigung angeschlossen haben. Sie soll seit Anbeginn ihrer Mitgliedschaft eine „herausgehobene Stellung“ innerhalb der Vereinigung eingenommen haben.

Mündliche Verhandlung im Februar

Im Februar verhandelte der BGH in Karlsruhe daher mündlich zu der Sache. Beide Seiten beantragten dort, unterschiedliche Teile des mehr als 400 Seiten langen Urteils aufzuheben und zur neuen Entscheidung zurückzuverweisen.

Ein Argument dabei ist, dass der BGH nach dem Dresdener Urteil seine Rechtssprechung zur Bewertung weiterer Taten bei Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung geändert hat. Außerdem ging es um die Frage, ob E. als Rädelsführerin agierte. Das OLG hatte ihr zwar eine herausgehobene Stellung in der Gruppe attestiert, eine Rädelsführerschaft aber verneint.

Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich am Tag der Verhandlung einige Dutzend Sympathisanten von E. zu einer Kundgebung versammelt, zahlreiche Polizisten waren im Einsatz. Das Gericht hatte für die Verhandlung die Anmelde- und Zugangsregelungen für Pressevertreter und Zuschauer verschärft. Auch für die Verkündung gelten diese strengeren Regeln.

BGH prüfte auf Rechtsfehler

Die obersten Strafrichter Deutschlands prüften das Urteil des OLG ausschließlich auf Rechtsfehler. Es wurden also keine Zeugen gehört oder neuen Beweise erhoben. Der Senat hat das Urteil der Vorinstanz nun bestätigen, selbst abändern, oder es – ganz oder in Teilen – aufheben und nach Dresden zurückverweisen können.

Der Haftbefehl gegen die Leipziger Studentin war 2023 nach dem Urteil außer Vollzug gesetzt worden – zuvor hatte sie bereits über zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht.

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Strafverfahren gegen Lina E. abgeschlossen (Urteil vom 19. März 2025 – 3 StR 173/24). (dts/dpa/red)

 



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