Betrug mit Corona-Hilfen: Firmen müssen nach Urteil in Berlin Millionen zurückzahlen
Wegen Betrugs mit Corona-Hilfen ist ein Mann vom Berliner Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Außerdem werden von ihm Taterträge von 360.000 Euro eingezogen, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte.
Drei Unternehmen müssen in dem Zusammenhang ebenfalls Geld zurückzahlen, insgesamt mehr als vier Millionen Euro. Bei einer Firma wird ein Grundstück eingezogen.
Das Gericht sprach den Angeklagten am Freitag des Subventionsbetrugs in zwei Fällen und der Beihilfe in drei Fällen schuldig, von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Der Prozess hatte im Frühling vergangenen Jahres begonnen. Da niemand Berufung einlegte, wurde das Urteil nun rechtskräftig.
Ursprünglich fünf Personen angeklagt
Ursprünglich waren fünf Menschen angeklagt. Einer von ihnen ist untergetaucht und zur Fahndung ausgeschrieben, wie die Sprecherin ausführte. In Bezug auf einen weiteren Mann wurde das Verfahren ebenfalls abgetrennt, weil zunächst unklar war, ob er verhandlungsfähig ist. Der Prozess gegen ihn soll voraussichtlich im kommenden Jahr beginnen.
Ein weiterer Mann war wegen einer anderen Tat zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Angesichts dieser Verurteilung wurde das Verfahren rund um den Subventionsbetrug gegen ihn eingestellt. Auch das Verfahren gegen den Mitarbeiter einer Bank, der mit den anderen Angeklagten zusammengearbeitet haben soll, wurde gegen eine Geldauflage von 20.000 Euro eingestellt. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion