Missbrauch einer Sechsjährigen in Potsdam – Beschuldigter schweigt
Der Mann, dem sexueller Missbrauch und Freiheitsberaubung einer Sechsjährigen in Potsdam vorgeworfen werden, schweigt.
„Er hat die Möglichkeit rechtlichen Gehörs erhalten, hat davon aber bislang keinen Gebrauch gemacht“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Markus Nolte, am Dienstag. Der 58-Jährige werde durch einen Anwalt vertreten.
Das Amtsgericht Potsdam hatte am Montagnachmittag gegen den Mann Haftbefehl erlassen. Der Vorwurf: Er soll die Sechsjährige, die am Samstag in einem Möbelhaus in Potsdam verschwunden war, entführt und sexuell missbraucht haben. Der Vater hatte die Tochter noch im Fahrstuhl gesehen. Anschließend war sie 22 Stunden lang verschwunden.
Am Sonntag wurde das Kind weinend auf einem Gehweg im Potsdamer Ortsteil Drewitz gefunden. Sie war verletzt, mutmaßlich sexuell missbraucht. Weitere Details gab die Staatsanwaltschaft am Dienstag zum Schutz des Kindes nicht bekannt. Es befreite sich verschiedenen Medienberichten zufolge selbst.
„Die Schwelle, sich Hilfe zu holen, ist katastrophal hoch“
Im vergangenen Jahr wurden 518 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern bei der Brandenburger Polizei gemeldet. Damit stieg die Zahl laut der polizeilichen Kriminalstatistik Brandenburg gegenüber 2017 (425 Fälle) um über 20 Prozent. Allein der Opferhilfe Weißer Ring Brandenburg wurden 41 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs im Jahr 2018 gemeldet. Der Verein geht von einer hohen Dunkelziffer aus.
„Die Schwelle, sich Hilfe zu holen, ist katastrophal hoch“, sagte der Vize-Vorsitzende Lothar Pohle. Zahlen für dieses Jahr liegen noch nicht vor. Der Verein geht jedoch von einer ähnlichen Anzahl aus.
Opfer von sexuellem Missbrauch und ihre Eltern könnten sich Hilfe beim Weißen Ring, der Opferhilfe Land Brandenburg oder den Familienberatungsstellen der Landkreise holen. „Wie wir helfen, entscheidet sich immer nach dem Wohl des Kindes“, sagte Pohle.
Die Brandenburger Polizei rät betroffenen Eltern: „Nehmen Sie die Aussage des Kindes ernst.“ Außerdem sollte kein Druck auf das Kind ausgeübt werden. Es sollte nur so viel erzählen, wie es in dieser Situation bereit ist. Die Behörde rät dazu, Anzeige zu erstatten. „Die Strafanzeige ist eine Form des Opferschutzes.“ (dpa)
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