Berlin-Spandau: 11-Jähriger bedroht Grundschüler mit Schreckschusspistole
Am Dienstagmorgen kurz vor acht Uhr wurde ein 11-jähriger Junge mit einer Pistole vor der Carl-Schurz-Grundschule im Spandau-Hakenfelde gesichtet, woraufhin die Schule die Polizei alarmierte. Nach vor dem Eintreffen der Exekutive verschwand der bewaffnete Junge.
Die Polizei startete eine Suchaktion, bei der auch ein Hubschrauber eingesetzt wurde. Schließlich fanden die Einsatzkräfte das Kind – kilometerweit von der Schule entfernt an seinem Wohnort. Die Waffe hatte der Junge jedoch nicht mehr bei sich.
Nach Auskunft des Polizeisprechers Stefan Petersen wurde die Pistole Dienstagnachmittag in einem Waldstück gefunden. „Dabei handelte es sich um eine Schreckschusswaffe, die nicht geladen war“, erklärte Petersen. Die Polizei ermittelt nun, woher die Waffe stammt.
Über die näheren Umstände, warum beispielsweise der 11-jährige Junge die ungewöhnlich weit entfernt gelegene Schule besucht, konnte der Polizeisprecher keine Auskunft geben. Das sei auch nicht unbedingt relevant, hieß es. Auf die Frage, ob es vielleicht an anderen Schulen bereits ähnliche Vorfälle mit dem Jungen gegeben hat und das Kind die Schule wechseln musste, verwies Petersen unsere Redakteurin an die Schule. Damit habe die Polizei nichts zu tun.
Die Pressesprecherin der Schulverwaltung, Beate Stoffers, teilt auf die Frage der Epoch Times mit, dass es sich bei dem Kind um einen Jungen aus Syrien handelt. Er ist seit 2016 in Berlin. Aufenthalte an anderen Schulen gab es zuvor in Deutschland nicht.
Eine betroffene Mutter berichtete, dass der Junge die Waffe auf andere Kinder gerichtet habe. Die Polizei erzählte den Schülern und dem Schulpersonal während des Einsatzes, sie dürften die Klassenräume wegen einer „Sturmwarnung“ nicht verlassen. Auch nach dem Einsatz klärte die Polizei weder Schüler noch Eltern auf, was an der Schule tatsächlich geschehen ist.
Auf Nachfrage der Epoch Times teile Beate Stoffers hierzu mit:
Die Kinder und Eltern wurden unmittelbar nach der Freigabe durch die Polizeiführung über den Sachverhalt von der Schulleitung und der Schulpsychologie informiert. Die Eltern und das Schulpersonal erhalten zeitnah auf einem Informationsabend alle notwendigen Informationen. „
Schreckschusspistolen sind kein Spielzeug
Dass Schreckschusswaffen grundsätzlich keinen Schaden anrichten können, ist eine verbreitete fehlerhafte Auffassung. Schreckschusspistolen sind Waffen und kein Spielzeug. Wenn sie aus der Nähe abgefeuert werden, können sie allein durch den starken Druck, der bei der Entladung entsteht, verheerende Verletzungen verursachen, die tödlich enden können.
Eine Schreckschusswaffe kann grundsätzlich jeder kaufen, der über 18 Jahre alt ist. Sobald die Schreckschusswaffe jedoch außerhalb der Wohnung mitgenommen wird und sich der Besitzer mit der Waffe in Alltagssituationen befindet, ist der sogenannte kleine Waffenschein unbedingt mitzuführen. Bei öffentlichen Veranstaltungen, wie beispielsweise im Fußballstadion, auf Märkten oder ähnlichem ist das Mitführen von Schreckschusswaffen jedoch strikt verboten. (sua)
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