Anklage gegen Lübecker Ex-Polizeigewerkschafter wegen Geheimnisverrats erhoben
Wegen der Weitergabe von Dienstgeheimnissen an einen Journalisten hat die Kieler Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Polizisten erhoben. Dem ehemaligen schleswig-holsteinischen Vizelandeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) wird nach Angaben der Behörde vom Freitag unter anderem vorgeworfen, das Foto eines verletzten Opfers einer Sexualstraftat an den Reporter einer Regionalzeitung weitergeleitet zu haben. Insgesamt geht es um zehn Fälle der strafbaren Weitergabe dienstlicher Informationen.
Darunter sind auch Fälle, die personenbezogene Daten aus dem Verantwortungsbereich des Beamten bei der DPolG sowie aus dessen Tätigkeit im Hauptpersonalrat der Landespolizei betreffen. Damit habe der Beschuldigte gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen, erklärte die Behörde. Sie ermittelt nach eigenen Angaben inzwischen aufgrund neuer Erkenntnisse in einem zweiten Verfahren wegen möglicher weiterer 46 Indiskretionsdelikte.
Der Fall des Polizeibeamten aus Lübeck hat auch eine politische Komponente. Im April trat der damalige Kieler Landesinnenminister Hans-Joachim Grote (CDU) zurück. Hintergrund war nach Darstellung von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in dem Fall belegten, dass Grote ihn über seine eigenen Kontakte zu dem Journalisten die Unwahrheit sagte.
Diese Erkenntnis, die laut Medien offenbar aus der Auswertung der Kommunikation auf dem Handy des Polizeigewerkschafters mit dem Journalisten stammt, hängt demnach allerdings nicht direkt mit dem mutmaßlichen Verrat von Dienstgeheimnissen durch den Beamten zusammen. Die SPD-Opposition im Landtag sieht in der Sache noch weiteren Aufklärungsbedarf und macht öffentlich Druck. Der Fall beschäftigte schon den Innen- und Rechtsausschuss des Landtags.
Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Kiel, die Anklage wurde am Landgericht in Lübeck eingereicht. Die im Raum stehenden Vorwürfe sind eigentlich ein Fall für das Amtsgericht. Verfahren von besonderer Bedeutung können aber stattdessen ausnahmsweise auch an einem Landgericht verhandelt werden. Die Richter müssen nun über die Zulassung der Anklage und einen Prozess entscheiden. (afp/sua)
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