Anklage der Bundesanwaltschaft gegen drei 2015 nach Deutschland geflüchte IS-Terroristen

Wie die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft erahnen lässt, handelt es sich bei den Männern um hochgefährliche Kriminelle.
Titelbild
IS-Anhänger (Symbolbild).Foto: TAUSEEF MUSTAFA/Getty Images
Epoch Times19. März 2019

Am Montag, 18. März, meldete die Generalbundesanwaltschaft die Anklageerhebung gegen drei irakische Asylbewerber wegen Mitgliedschaft in der Terror-Vereinigung Islamischer Staat. Die eigentliche Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf fand bereits am 8. März statt.

Mohammed Rafea Yaseen Y. (28), Muqatil Ahmed Osman A. (29) und Hasan Sabbar Khazaal K. (27) seien „hinreichend verdächtig“, sich in den Jahren 2014/2015 im Irak dem IS angeschlossen zu haben.

Mohammed Y. (28), Muqatil A. (29) und Hasan K. (27)

Gegen Mohammed Rafea Yaseen Y. besteht der hinreichende Tatverdacht der Beihilfe zum Mord, für Kriegsverbrechen, mehrfacher Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und der Nötigung.

Ferner ist er angeklagt, als Jugendlicher im Zeitraum von 2006 bis 2008 als Mitglied der Vereinigung „Islamischer Staat im Irak“ – der Vorgängerorganisation des „Islamischen Staates“ – in insgesamt dreizehn Fällen eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt und dadurch jeweils Menschen aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch sowie mit gemeingefährlichen Mitteln getötet zu haben.“

(Generalbundesanwaltschaft)

Den Angeklagten Muqatil Ahmed Osman A. und Hasan Sabbar Khazaal K. werden mehrere Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, dem 27-Jährigen zudem ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

13 Bombenanschläge verübt

Der 28-jährige Iraker Mohammed Rafea Yaseen Y. soll in den Jahren 2006 bis 2008 in seinem Heimatort Al-Rutba Mitglied der Terrororganisation „Islamischer Staat im Irak“ gewesen sein.

Hier stellte er Sprengvorrichtungen her und verübte mit anderen Terror-Brüdern 13 Anschläge in der Umgebung der westirakischen Stadt. Jeder der Anschläge forderte Tote und Verletzte, die sich zufällig am Anschlagsort aufhielten: „Angehörige der US-Streitkräfte, der irakischen Armee und der örtlichen Polizei“ sowie Zivilisten.

Im Dienste des „IS“

Die drei Angeklagten schlossen sich im Jahr 2014 dem „Islamischen Staat“ als Mitglieder an und nahmen verschiedene Aufgaben wahr: Mohammed Rafea Yaseen Y. versah mit einem Kalaschnikow-Sturmgewehr in Al-Rutba Sicherungs- und Wachdienste.

In zwei Fällen sicherte er Hinrichtungen auf dem Dorfplatz ab, bei denen Mitglieder der Terrororganisation Kinder, Frauen und Männer ermordeten.“

(Markus Schmitt, Staatsanwalt beim BGH)

Weiterhin brachte er einen Bewohner der Stadt gewaltsam in die örtliche Moschee und zwang ihn, zu beten.

Kämpfen und Wache schieben

Der zweite Angeklagte, der 29-jährige Muqatil Ahmed Osman A. diente der Terror-Organisation nach einer militärischen Ausbildung mit einer Kalaschnikow ausgerüstet im Kampf und versah Wachdienste.

Dem dritten Iraker, Hasan Sabbar Khazaal K., wurde die Herstellung und Verbreitung von Propagandamaterial für den „Islamischen Staat“ vorgeworfen.

Insbesondere filmte er Hinrichtungen, Bestrafungsaktionen und Einsätze der Terrororganisation und bereitete die Videos auf. Anschließend zwangen Mitglieder des „IS“ die Bevölkerung von Al-Rutba, sich diese Videos auf dem Markplatz anzuschauen.“

(Markus Schmitt, Sprecher des GBA)

In mindestens zwei Fällen kämpfte Hasan K. zudem für die Terroristen. Auch er bediente sich dazu einers Sturmgewehrs vom Typ Kalaschnikow.

Einreise nach Deutschland

Nachdem die IS-Mitglieder 2015 den Irak verließen, reisten sie kurze Zeit später in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein. Angeblich hatten sie der Terror-Organisation den Rücken gekehrt.

Die Festnahmen der Männer erfolgten am 6. Juni 2018. Seitdem befinden sie sich in Untersuchungshaft.

Gegen einen weiteren am 6. Juni verhafteten Verdächtigen, Jamal Amer Jawad A., reichten die erlangten Erkenntnisse nicht aus, ihn weiterhin in Haft zu belassen. Er wurde am 14. August freigelassen, die Ermittlungen gegen ihn am 14. Dezember mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. (sm)



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