Ali B. kommt vor Gericht am 19. März wegen Vergewaltigung einer Elfjährigen

Der Fall sorgte auch politisch für Aufsehen. B. hatte sich nach der Tat in den Irak abgesetzt, wo er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen wurde. An der Rückholung von B. beteiligte sich auch Bundespolizeipräsident Dieter Romann.
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Ali B., der Tatverdächtige im Todesfall Susanna, wird von Beamten einer polizeilichen Spezialeinheit aus dem Justizzentrum zu einem Polizeihubschrauber gebracht.Foto: Hasan Bratic/Archiv/dpa
Epoch Times1. März 2019

Der Prozess gegen Ali B. wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung einer Elfjährigen beginnt am 19. März vor dem Landgericht Wiesbaden. Er ist gemeinsam mit dem mindestens 14-jährigen Mansoor Q. angeklagt, teilte das Landgericht Wiesbaden am Freitag mit. B. muss sich neben diesem Prozess bereits ab dem 12. März in einem anderen Verfahren wegen des Mordes an der 14-jährigen Susanna F. aus Mainz verantworten.

B. und Q. wird vorgeworfen, ein elfjährige Mädchen zweimal vergewaltigt und schwer sexuell missbraucht zu haben. Termine sind bis Ende Mai angesetzt. Ob der Prozess vor der ersten Strafkammer öffentlich verhandelt wird oder nicht, soll am ersten Verhandlungstag entschieden werden. Grund dafür ist das Alter der Angeklagten. Prozesse gegen Jugendliche finden häufig unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Staatsanwaltschaft hat darüber hinaus eine weitere Anklage gegen Q. erhoben, weil er die Elfjährige zusammen mit B.s strafunmündigem Bruder zweimal vergewaltigt und sexuell schwer missbraucht haben soll. Er ist in diesem Fall zusätzlich wegen Bedrohung angeklagt. Über die Eröffnung eines Strafverfahrens dazu hat das Landgericht Wiesbaden noch nicht entschieden.

Ali B. ist vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden zudem wegen des Mordes an Susanna F. angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-jährigen Iraker vor, die 14-Jährige aus Mainz Ende Mai 2018 vergewaltigt und aus Heimtücke ermordet zu haben. Die Leiche wurde zwei Wochen nach dem Verschwinden des Mädchens gefunden.

Bundespolizeipräsident Dieter Romann holte Ali B. zurück

Der Fall sorgte auch politisch für Aufsehen. B. hatte sich nach der Tat in den Irak abgesetzt, wo er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen wurde. An der Rückholung von B. beteiligte sich auch Bundespolizeipräsident Dieter Romann.

B. gestand die Tötung des Mädchens, bestritt jedoch eine Vergewaltigung. Das Landgericht setzte Verhandlungstermine bis Anfang Mai an. Jedoch dürften noch weitere Termine folgen.

(afp)



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