Auf frischer Tat ertappt: 34-Jähriger blendet mit Laserpointer Piloten von Bundeswehrmaschine

Wegen gefährlichen Eingriffs in die Sicherheit des Luftverkehrs muss sich ein 34-Jähriger verantworten, der mutmaßlich den Piloten einer Bundeswehr-Propellermaschine geblendet hat.
Polizei, tote Frau. (Symbolbild)
(Symbolbild)Foto: Friso Gentsch/dpa
Epoch Times21. September 2023

Im Bereich Niebüll in Schleswig-Holstein hat ein 34 Jahre alter Mann Piloten einer Propellermaschine der Bundeswehr mit einem Laserpointer geblendet. Da es in dem Umfeld bereits in den Tagen und Wochen davor Blendungen von Flugzeugen gegeben habe, hielten sich Polizisten in der Gegend auf und konnten die Blendung selbst sehen, teilte die Polizei in Flensburg am Donnerstag mit.

Mit Hilfe der zu einem Routineflug Richtung Nordsee aufgebrochenen Piloten der Bundeswehrmaschine sei es schnell gelungen, den genauen Standort der Blendungen zu lokalisieren. Dort sei der 34-Jährige angetroffen worden. Dieser habe den Polizisten einen Laserpointer der in Deutschland nicht im freien Verkauf erhältlichen Kategorie vier übergeben.

Im Fall einer Verurteilung droht dem Mann wegen eines gefährlichen Eingriffs in die Sicherheit des Luftverkehrs eine Mindeststrafe von sechs Monaten Gefängnis, als Höchststrafe sind bis zu zehn Jahren Haft möglich. Im Fall der Bundeswehrmaschine wurde keines der Besatzungsmitglieder durch das gebündelte Licht verletzt, die Piloten behielten auch jederzeit die Kontrolle.

(afp/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion