30-Jähriger überredete Frauen zu lebensgefährlichen Stromschlägen – Jetzt muss er vor Gericht
Ein Fremder gibt im Internet lebensgefährliche Stromschläge in Auftrag, verspricht Geld – und die angeblichen Probandinnen machen mit. Am Landgericht München II startet heute ein Aufsehen erregender Prozess.
Ein 30 Jahre alter Mann ist wegen versuchten Mordes an 88 Frauen und Mädchen angeklagt. Er soll sie mittels des Kommunikationsprogramms Skype dazu gebracht haben, sich selbst lebensgefährliche Stromschläge zuzufügen.
Die zuständige Staatsanwaltschaft München II spricht von einem „ungewöhnlichen Fall“. Ein Fetisch soll das mutmaßliche Motiv des Angeklagten sein. Es soll ihn sexuell erregt haben, wenn eine Frau durch einen Stromschlag Schmerzen erleidet.
Opfer meist sehr jung
Nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord hatte der heute 30 Jahre alte Mann aus dem Raum Würzburg von 2014 an über das Internet Kontakt zu seinen meist sehr jungen Opfern aufgenommen. Er fand sie, weil sie in Kleinanzeigen nach einem Nebenjob suchten. Und den bot er ihnen an.
Laut der zuständigen Ermittlungsgruppe „EG Strom“ bei der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck gab der Mann sich als Mediziner einer renommieren Universität aus.
Er behauptete, Teilnehmerinnen für eine wissenschaftliche Studie zu suchen und bot dafür Geld. „Lebensgefährliche Bewerbung für einen Nebenjob“, schrieb die Polizei, als der Fall im vergangenen Jahr bekannt wurde.
Über Skype, so die Vorwürfe, wies er die Mädchen und jungen Frauen an, Apparate zu bauen, um sich selbst lebensgefährliche Elektroschocks zuzufügen. Diese Videochats zeichnete er auf – um sie sich immer wieder ansehen zu können.
Auf die Spur des IT-Fachmanns aus dem Landkreis Würzburg kamen die Ermittler, nachdem ein 16 Jahre altes Opfer des Mannes Anzeige erstattet hatte. Im Februar 2018 wurde er festgenommen, seither sitzt er in Untersuchungshaft.
88 von 120 Fällen werden verhandelt
120 Opfer aus ganz Deutschland sollen laut Polizei auf ihn hereingefallen sein. Dass nur 88 Fälle davon nun angeklagt sind, liegt nach Angaben der Staatsanwaltschaft daran, dass „in den weiteren untersuchten Fällen (…) eine Strafbarkeit nicht gegeben oder nicht nachweisbar“ sei.
Bei der Auswertung der sichergestellten Datenträger fanden sich nach Polizeiangaben mehr als 200 Videoaufzeichnungen, die der Festgenommene von seinen angeblichen Probanden angefertigt hatte.
Laut Polizei hatte der Mann bei den Verhören im vergangenen Jahr ein „Teilgeständnis“ abgelegt. Auch die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass er sich zu den Vorwürfen geäußert hat, ließ aber offen, wie.
Nun muss sich der 30-Jährige wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, Missbrauch von Berufsbezeichnungen und anderen Delikten vor dem Landgericht München II verantworten. Für den Prozess gegen den gebürtigen Würzburger sind zunächst 15 Verhandlungstage bis zum Januar angesetzt. (dpa)
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