13,5 Jahre Haft im Prozess um sogenannten Güllemord in Augsburg
Im sogenannten Güllemordfall hat das Landgericht Augsburg einen Landwirt zu 13 Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Nach der Beweisaufnahme hielt das Gericht den 55 Jahre alten Angeklagten wegen Totschlags an seiner 51 Jahre alten Ehefrau im September 2018 für schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Die Darstellung des Landwirts, es habe sich um einen Unfall gehandelt, sah das Gericht als widerlegt an.
Eine Verurteilung wegen Mordes kam dem Sprecher zufolge nicht in Frage, weil sich das ursprünglich angenommene Tatmotiv Habgier nicht abschließend beweisen ließ. Das Tatopfer war mit Gülle überzogen gefunden worden, auch in der Lunge der Frau fand sich von der Landwirtin eigeatmete Gülle. Neben der Haftstrafe ordnete das Gericht an, den Erbteil des Angeklagten einzuziehen. (afp/rm)
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