„Blaulicht-Familie“ kauft Soldat aus Impfhaft frei

Der Stabsunteroffizier Dimitri Heidel ist wieder frei. Nach Überweisung von 2.280 Euro Spendengeld durfte der impfunwillige Zeitsoldat die Justizvollzugsanstalt Oldenburg wieder verlassen. Er hatte nur wenige Tage in Haft verbracht.
Titelbild
Bundeswehrsoldaten bei der Kontaktnachverfolgung im Gesundheitsamt. (Symbolbild)Foto: Marijan Murat/dpa/dpa
Von 24. Oktober 2024

Erst am Sonntagvormittag war der Bundeswehr-Stabsunteroffizier Dimitri Heidel ins Gefängnis gekommen – seit Mittwoch, 23. Oktober 2024, ist er wieder auf freiem Fuß. Nach Angaben des Ex-Soldaten Jan Reiners, einem Mitglied der Telegram-Gruppe „Soldaten für das Grundgesetz“, hätte Stabsunteroffizier Heidel eigentlich „ungefähr bis zum 8. November“ einsitzen müssen.

Wie der österreichische Verein „Die blauen Lichter“ auf seinem Telegram-Kanal „Blaulicht-Familie“ bekannt gab, hatte eine Spende den Ausschlag für die vorzeitige Entlassung Heidels aus der Justizvollzugsanstalt Oldenburg bewirkt. Das fehlende Geld sei von einem „wohlwollenden Spender mit moralischem Gerechtigkeitssinn“ zur Verfügung gestellt worden.

Der Bundeswehrsoldat Dimitri Heidel (r.) nach seiner Entlassung aus der JVA Oldenburg am 23. Oktober 2024 im Gespräch mit dem Ex-Soldaten Jan Reiners. Foto: Bildschirmfoto/Telegram/Blaulicht-Familie

Der Bundeswehrsoldat Dimitri Heidel (r.) nach seiner Entlassung aus der JVA Oldenburg am 23. Oktober 2024 im Gespräch mit dem Ex-Soldaten Jan Reiners. Foto: Bildschirmfoto/Telegram/Soldaten für das Grundgesetz

2.280 Euro „unter Vorbehalt“ bezahlt

Insgesamt 2.280 Euro hätten Heidels Unterstützer bereits am Dienstagvormittag, 22. Oktober, an die Staatsanwaltschaft Aurich überwiesen, schrieben die „Die blauen Lichter“. Zwei Tagessätze zu je 60 Euro habe man nicht bezahlt. Dennoch habe die Summe genügt, um Heidel in Freiheit zu bringen. Auch „starker Druck von verschiedenen Seiten“ habe eine Rolle gespielt. Die Spender der „Blaulicht-Familie“ hätten das Geld „ausdrücklich nur unter Vorbehalt der Rückforderung nach Aufhebung des rechtswidrigen Urteils“ überwiesen.

Ein Video auf Telegram zeigt den Moment, in dem Heidel die JVA wieder verlassen durfte.

Der Bundeswehrsoldat Dimitri Heidel wird nach seiner Entlassung aus der JVA Oldenburg am 23. Oktober 2024 von seiner Frau Olga begrüßt. Foto: Bildschirmfoto/Telegram/Blaulicht-Familie

Der Bundeswehrsoldat Dimitri Heidel wird nach seiner Entlassung aus der JVA Oldenburg am 23. Oktober 2024 von seiner Frau Olga begrüßt. Foto: Bildschirmfoto/Telegram/Soldaten für das Grundgesetz

Bei der Gruppe „Die blauen Lichter“ handelt es sich nach Angaben ihrer Website um eine Vereinigung von Menschen, „deren ureigenste Bedeutung darin liegt, Menschen zu helfen“ – insbesondere Angehörige aus dem Polizei-, Feuerwehr-, Rettungs- oder Militärdienst, aus der Gesundheitsbranche, aus Ämtern oder dem Justizwesen. Nach Angaben seiner Frau Olga hatte Dimitri Heidel in den vergangenen zwölf Jahren bei der Bundeswehr gedient.

Oberfeldwebel Bittner bereits seit Mitte September in Haft

Heidel war bereits der dritte Bundeswehrsoldat, der ins Gefängnis gesteckt worden war, weil er sich nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 hatte impfen lassen wollen.

Bei den beiden anderen inhaftierten Bundeswehrangehörigen handelt es sich um den Ingolstädter Oberfeldwebel Alexander Bittner und um den „Soldaten für das Grundgesetz“-Aktivist und Ex-Oberstabsgefreiten Jan Reiners.

Während Reiners, wie Epoch Times berichtete, nur zwischen dem 12. und 14. Juli 2024 in Haft sitzen musste, sitzt Bittner seit dem 16. September 2024 eine sechsmonatige Freiheitsstrafe in Aichach (Bayern) ab.

Auch Reiners wurde durch die „Blaulicht-Familie“ „freigekauft“. Er weigert sich, die gerichtlich verhängte 2.500-Euro-Strafe zu bezahlen. Beide Männer argumentierten damit, kein Schuldeingeständnis abgeben zu wollen. Bittners Ehefrau hatte zudem öffentlich erklärt, dass ihre Hausbank DKB sämtliche Konten der Familie Bittner ohne Angabe von Gründen gekündigt habe.

Reiners: „Psychoterror“ in der Kaserne

Auch Jan Reiners hatte eine Strafzahlung zunächst abgelehnt. Er war wegen Befehlsverweigerung vom Dienst entlassen und zu 40 Tagen Haft in der JVA Lingen (Niedersachsen) verurteilt worden, berichtete Epoch Times. Wahlweise hätte er 2.400 Euro Strafe zahlen müssen. Die Summe sei nach seiner Anerkennung als Bürgergeldempfänger aber auf 600 Euro reduziert worden. Das Geld habe schließlich ebenfalls die „Blaulicht-Familie“ aufgebracht (Video auf YouTube).

Der Ex-Oberstabsgefreite hatte gegenüber Epoch Times erklärt: „Ich würde es wieder genauso machen.“

Er habe Verwandtschaft, die an der „Giftspritze“ gestorben sei. Die hätten Turbokrebs bekommen. Es habe jedoch immer geheißen, es liege nicht an der Impfung. Aber dass der plötzlich da war und ganz schnell sich ausgebreitet habe, darüber wolle keiner reden.

Er hofft auf eine „große Aufarbeitung“ und darauf, dass sein Fall mit all den Dokumenten „vielleicht nach 20, 30 Jahren“ ein Zeugnis für die heutige Zeit ist und im Nachhinein noch etwas Positives bewirken könne.

In der Kaserne habe er unter großen Druck und Ausgrenzung gelitten: Wer den Befehl zur COVID-19-Impfung verweigern wolle, müsse mit Disziplinarmaßnahmen, Entlassung und sogar drei Jahren Gefängnis rechnen, habe es aus dem Mund von Vorgesetzten geheißen. Der Militärische Abschirmdienst sei eingeschaltet worden und sogar die privaten Einträge in sozialen Medien seien dienstlich überprüft worden, wie Reiners berichtete. Doch er habe sich nicht einschüchtern lassen:

Ich gestehe nichts ein, denn ich habe nichts falsch gemacht. Wenn man sich die Bundeswehrvorschriften anschaut: Medizinische Befehle dürfen nicht gegeben werden. Das weiß jeder Vorgesetzte. Und dennoch hat man diesen rechtswidrigen Befehl gegeben: Lass dich gegen Corona impfen.“

Sven Lausen, der Rechtsanwalt des nun aus der Haft entlassenen Dimitri Heidel, scheint hinter der ganzen Angelegenheit Methode zu vermuten. Sein Bruder Tom Lausen zitierte ihn vor einigen Tagen auf seinem Telegram-Account mit den Worten:

Die Impfpflichtbefehle wurden lediglich erteilt, um künstlich eine Strafbarkeit zu schaffen. Ein rechtlicher Grund dafür existierte nie.“

Duldungspflicht für COVID-19 Ende Mai gekippt

Die Duldungspflicht für Soldaten gegenüber einer COVID-19-Impfung war Ende Mai 2024 durch das Bundesverteidigungsministerium aufgehoben worden. Am 29. November 2021 hatte die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) die Duldungspflicht angeordnet. Sie gehörte somit rund zweieinhalb Jahre lang zum Basisimpfschema der Bundeswehr.

Aktuell sind noch zehn Impfungen für alle Streitkräfte verpflichtend. Die Duldungspflicht für bestimmte Impfstoffe ist in Paragraf 17a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Soldatengesetzes (SG) geregelt.

Wie das Verteidigungsministerium Ende August auf Anfrage der Epoch Times mitgeteilt hatte, waren bis Anfang August des laufenden Jahres 72 Soldaten im Kontext der Duldung der COVID-19-Impfung entlassen worden. Mit Stand 2. August 2024 sei „in 14 Fällen ein Impfschaden als Folge einer COVID-Impfung als Wehrdienstbeschädigung anerkannt“ worden.

Lauterbach bestreitet Kenntnis von Gefangenschaft von Soldaten wegen Nein zur Impfung

Die AfD-Gesundheitspolitikerin Christina Baum hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) erst in der vergangenen Woche im Bundestag mit dem Schicksal von Soldaten wie Reiners und Bittner konfrontiert. Als Baum ihn fragte, ob Lauterbach sich dafür einsetzen werde, dass wegen der COVID-19-Impfduldungspflicht inhaftierte Soldaten auf freien Fuß gesetzt werden sollten, antwortete der Sozialdemokrat:

Ich will nur so viel antworten, mir wäre es neu, dass tatsächlich ein Soldat derzeit im Gefängnis sitzt, weil er sich nicht hat impfen lassen. Das bestreite ich hier und das wirkt nicht wirklich plausibel.“

Keine Unterstützung aus der Bayerischen Staatskanzlei

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) lehnt eine Begnadigung des letzten noch inhaftierten Soldaten Bittner bislang ab, obwohl er sich erst Mitte September persönlich dafür starkgemacht hatte, alle offenen Corona-Bußgeldverfahren einzustellen.

Von einem Erfolg des entsprechenden Gnadengesuchs der AfD-Bundestagsfraktion zugunsten Bittners vom 2. Oktober kann bis jetzt jedenfalls nicht die Rede sein.

Nach Informationen des „Bayerischen Rundfunks“ gab es mit Stand Anfang Juli 2024 in Bayern noch 17.603 „offene Ordnungswidrigkeitsverfahren, die Verstöße gegen die bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen zum Gegenstand haben“. Söder gehörte während der Corona-Jahre 2020 bis 2023 zu den größten politischen Verfechtern einer strengen Maßnahmenpolitik.

Freispruch in ähnlich gelagertem Fall

Nach Informationen des „Nordkuriers“ hatte das Landgericht Potsdam im Juni einen 58-jährigen Brandenburger Bundeswehrsoldaten in zweiter Instanz freigesprochen, nachdem dieser seine Unterschrift nicht unter eine Einverständniserklärung zur COVID-19-Impfung hatte setzen wollen. In erster Instanz sei der inzwischen pensionierte Soldat noch zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Der Mann war laut „Nordkurier“ im Januar 2022 zwar zu seinem Impftermin erschienen und habe dort auch zugestimmt, die Impfung dulden zu wollen, seine Unterschrift habe er aber nicht unter das Einwilligungspapier setzen wollen. Der Bundeswehrarzt habe die Spritze daraufhin nicht verabreicht.



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