Niedersachsen: Bewährungsstrafe für tödlichen Radladerunfall bei Zeltlager
Das Landgericht Lüneburg sprach den 44-jährigen Beschuldigten nach Angaben einer Sprecherin vom Mittwoch am Dienstag der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung schuldig.
Der Angeklagte hatte bei einem von Eltern organisierten Kinderzeltlager Menschen in einer an der Schaufel seines Radladers befestigten Gitterbox transportiert. Die Box löste sich während der Fahrt auf einem Feldweg und stürzte auf harten Asphalt. Ein fünfjähriger Junge und ein 39-Jähriger starben, zahlreiche weitere Kinder wurde teils lebensgefährlich verletzt.
Laut Anklage war der Transport von Menschen in der Gitterbox unzulässig, außerdem waren Sicherheitsmechanismen des Fahrzeugs nicht aktiviert. Der Mann zeigte tiefe Reue. Das Urteil lag etwa unter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die in ihren Plädoyers am Dienstag zuvor eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung für den 44-Jährigen gefordert hatten. (afp)
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