Berliner Verwaltungsgericht weist Klage gegen Rundfunkbeitrag ab

Wegen Verfehlung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags ist ein Kläger gegen den Rundfunkbeitrag vor Gericht gezogen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat diese jedoch abgewiesen. Der Kläger habe nicht dargetan, dass das Programmangebot regelhaft auftretende Mängel aufweise.
Niedersachsen setzt sich für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro im Monat ein. (Archivbild)
Zahlreiche Menschen sehen den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Angebots nicht erfüllt.Foto: Oliver Berg/dpa
Epoch Times9. Dezember 2024

Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag wegen Verfehlung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags abgewiesen.

Der Kläger habe nicht dargelegt, dass das gesamte Programmangebot über einen erheblichen Zeitraum offenkundige und regelhaft auftretende Mängel hinsichtlich der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt aufweise, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Punktuell auftretende Defizite oder Unausgewogenheiten reichten nicht aus.

Der Kläger habe eine 178-seitige Musterklageschrift verwendet, die im Internet für 55,08 Euro erworben werden könne, erklärte der Sprecher weiter. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeige, dass dies nicht zwingend zum Erfolg führe. Die Entscheidung fiel bereits am 14. November. (afp/red)



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