Berlin: „Gefährderbrief“ zu Silvester an Eltern und Schüler
Abgebrannte Fahrzeuge, Randale, das Abschießen von Raketen und das Werfen von Böllern auf Passanten und Einsatzkräfte durch oftmals Jugendliche mit migrantischem Hintergrund. Seit den massiven Silvester-Krawallen in Berlin 2022/23 richtet der Berliner Senat sich gemeinsam mit der Polizei über einen „Elternbrief“ an Eltern von Schulkindern an den weiterführenden staatlichen Schulen (11 bis 19 Jahre).
In dem diesjährigen Schreiben, das in sieben Sprachen verfügbar ist, werden die Eltern aufgerufen, mit ihren Kindern über den Umgang mit Pyrotechnik rund um die Feiertage zu sprechen und selbst mit gutem Vorbild voranzugehen.
Es wird dabei erklärt, in welchem Zeitraum der Einsatz von Feuerwerk „ausschließlich“ gestattet ist, nämlich vom 31. Dezember 2024, 18:00 Uhr, bis 1. Januar 2025, 7:00 Uhr. Zudem wird darauf hingewiesen, dass durch einen Verstoß dagegen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro anfallen kann.
Die Polizei warnt vor unsachgemäßem Umgang mit Pyrotechnik.
„Feuerwerk kann zu erheblichen Verletzungen führen. Achten Sie auf einen sorgsamen Umgang, damit Sie sich, Ihre Kinder und andere nicht verletzen. […] Verletzen Sie jemand anderen – auch ungewollt – ist das eine Straftat.“
Auch wird darauf hingewiesen, dass der Schaden, der durch den Einsatz von Pyrotechnik entsteht, ersetzt werden muss und zusätzlich zu einer Strafe führen kann.
Weiter heißt es: „Angriffe auf Einsatzkräfte sind eine Straftat. Polizei und Feuerwehr arbeiten, um Menschen zu helfen und zu retten, um Feuer zu löschen oder Gewalt zu beenden. In Notfällen könnte auch Ihre Familie unsere Hilfe brauchen!“
3.000 Polizisten an Silvester im Einsatz
Rund um Silvester sollen laut einem „Spiegel“-Bericht insgesamt 3.000 Polizisten in der Hauptstadt für Ordnung sorgen. Für die Feuerwehren, das Technische Hilfswerk und Rettungsdienste sind etwa 1.500 Einsatzkräfte vorgesehen. Auch alle Freiwilligen Feuerwehren sind im Einsatz, heißt es dort weiter.
Das Sicherheitskonzept des vergangenen Jahres bewertet die Berliner Polizei als Erfolg. Dieses will man auch in diesem Jahr nutzen. Allerdings gibt es auch Neuerungen.
So gibt es erstmals in diesem Jahr an Silvester Waffen- und Messerverbotszonen zusätzlich zu den Bereichen, in denen das Mitführen und Verwenden von Pyrotechnik polizeilich untersagt ist.
Die Feuerwerksverbotszonen umfassen den Alexanderplatz in Berlin-Mitte, den Steinmetzkiez in Berlin-Schöneberg, Teile der Sonnenallee sowie angrenzende Nebenstraßen in Berlin-Neukölln – alles bekannte Problembereiche der vergangenen Jahre.
Das Verbot gilt für Feuerwerkskörper der Kategorien F2, F3 und F4 sowie für illegale Pyrotechnik. Erlaubt bleibt lediglich Pyrotechnik der Kategorie F1 wie Knallerbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen, Wunderkerzen und ähnliche Produkte. Die Pyrotechnik-Verbotszonen gelten von Dienstag, 31. Dezember 2024, 18:00 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 6:00 Uhr.
Im Veranstaltungsbereich am Brandenburger Tor ist das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art strikt untersagt. Sicherheitsmitarbeiter des Veranstalters werden dieses Verbot im Rahmen ihres Hausrechts durchsetzen.
Die Waffen- und Messerverbotszonen in der Hauptstadt umfassen den Großen Tiergarten, Teile des Hansaviertels und das Regierungsviertel. Das Verbot bezieht sich auf alle Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie auf jegliche Messer, einschließlich Küchen- und Gebrauchsmesser. Das Waffen- und Messerverbot gilt von Dienstag, 31. Dezember 2024, 14:00 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 6:00 Uhr.
Erste Angriffe mit Böllern auf Passanten und Einsatzkräfte
Wie bereits in den vergangenen Jahren scheint in den bekannten Problembereichen in Kreuzberg und Schöneberg der gestattete Zeitraum zur Nutzung von Feuerwerk keine Rolle zu spielen. Hier wird bereits vor Silvester kräftig geknallt.
Dort gab es auch bereits erste massive Angriffe mit Pyrotechnik auf Passanten und Autofahrer, wie die B.Z. berichtete.
So musste am Samstagabend die Polizei an der Pallasstraße Ecke Potsdamer Straße anrücken, weil es dort aufgrund „massiver Böllerschlachten zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen gekommen“ war, heißt es in dem Bericht.
Auch Polizisten und Rettungskräfte seien dabei angegriffen worden. Dieser Bereich gehört zu den Böllerverbotszonen.
Bereits tagsüber hätten dort Jugendliche aus einer Wohnung heraus Menschen mit Böllern beworfen. Gegen sie wird nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen die Sprengstoffverordnung ermittelt, berichtete B.Z.
Zudem würde durch den Staatsschutz gegen eine Gruppe arabischstämmiger Minderjährige ermittelt, die vor einem Lokal in Berlin-Neukölln eine aufgehängte Regenbogenflagge mit Feuerwerkskörpern beschädigt hätten.
Um die Nutzung von Feuerwerk vor Dienstagabend einzuschränken, kündigte die Berliner Polizei an, in der Millionenmetropole stärkere Kontrollen durchzuführen und mit 239 Funkwagen statt 180 und mehr Personal in den Wachen in der Hauptstadt präsent zu sein.
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