Bergbaufirma muss ehemaligen Angestellten nicht Austausch von Kohleöfen finanzieren
Ehemalige Bergleute sind mit einer Klage auf finanzielle Unterstützung ihres ehemaligen Arbeitgebers beim Umrüsten ihrer Heizsysteme weg von Kohleöfen gescheitert. Das Bergbauunternehmen sei seiner Fürsorgepflicht mit tariflichen Vereinbarungen zur Energiebeihilfe ausreichend nachgekommen, entschied das Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf am Freitag.
Im Rahmen des Tarifvertrags erhielten Arbeiter und Angestellte des Bergbauunternehmens nach Ausscheiden aus dem Beruf jährliche Steinkohlelieferungen oder wahlweise eine Energiebeihilfe. 2015 wurde vereinbart, dass die Kohlelieferungen wegen des Endes der Steinkohleförderung in Deutschland bis Ende 2018 eingestellt und nur noch Energiebeihilfen ausgezahlt werden.
Kläger vertrauten auf Kohlelieferung
Mehrere Dutzend ehemalige Bergleute klagten gegen die Einstellung der Kohlelieferungen. Sie hätten im Vertrauen auf die weiteren Lieferungen am Heizen mit Kohle festgehalten, argumentierten sie. Die Preise für importierte Kohle seien jedoch stark gestiegen.
Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf wies die Klage ab. „Angesichts des langjährigen politischen Prozesses zum Steinkohlenausstieg“ hätten die Bergleute nicht darauf vertrauen können, dass die Steinkohlelieferungen auch nach dem Ende des Bergbaus in Deutschland fortgesetzt würden.
Für die Veränderungen auf dem Heizungsmarkt müsse das Bergbauunternehmen nicht einstehen. Das Urteil ist rechtskräftig, Revision wurde nicht zugelassen. (afp)
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