Arbeitsgericht stoppt Gewerkschaft: Kein Kita-Streik in Berlin ab Montag

Das jüngste Urteil des Berliner Arbeitsgerichts vom 27. September dürfte bei Eltern erst einmal für Erleichterung sorgen. Das Gericht hat den angekündigten unbefristeten Streik der Beschäftigten kommunaler Kitas untersagt. Allerdings sind damit die Forderungen nicht vom Tisch.
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Vorerst wird es keinen Streik in den Berliner Kitas geben (Symbolbild).Foto: FooTToo/iStock
Von 29. September 2024

Eigentlich sollte ab Montag, 30. September, in den kommunal geführten Berliner Kitas der Ausnahmezustand gelten. Die Gewerkschaft ver.di hatte am 26. September zu einem Streik aufgerufen. Ziel des Streiks war die Erzwingung von Tarifverhandlungen über den Tarifvertrag „Pädagogische Qualität und Entlastung“ in den Kita-Eigenbetrieben. Darin ging es um kleinere Gruppen und bessere Arbeitsbedingungen.

Die Gewerkschaft fordert die Regelung einer Mindestpersonalausstattung, einen Belastungsausgleich sowie bessere Ausbildungsbedingungen. Dem schob das Gericht nun einen Riegel vor. Der Streik sei nicht rechtmäßig, entschied das Arbeitsgericht am 27. September.

Bereits seit April 2024 liefen Gespräche zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Land Berlin. Da keine Einigung erzielt werden konnte, sollte diese mit einem Streik erzwungen werden. Dafür hatten sich 91,7 Prozent der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten in einer Urabstimmung ausgesprochen.

Tarifausschluss bei Sonderweg

Das Land Berlin reichte gegen den Streik einen Eilantrag beim Gericht ein. Es sei „im Interesse der Eltern und Kinder“, einen Dauerstreik zu verhindern. In seiner Antragsbegründung verwies das Land auf die bestehende Rechtslage: Als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) dürfe das Land nach deren Satzung keine von den Regelungen des Tarifvertrags der Länder (TV-L) abweichenden Tarifverträge schließen.

Schon im Jahr 2020 war das Land Berlin mit der Zusage einer Hauptstadtzulage von den tariflichen Bedingungen des TV-L abgewichen. Für den Fall eines weiteren Verstoßes des Landes Berlin gegen die Satzung hatte die TdL den Ausschluss des Landes angekündigt.

Außerdem würde ver.di mit den Streikforderungen gegen die Friedenspflicht verstoßen, da bereits entsprechende tarifliche Regelungen existierten, so das Land Berlin weiter.

Diesen Aussagen schloss sich das Gericht an. Nicht nur die Friedenspflicht spreche gegen einen Streik, sondern auch „verbandspolitische Erwägungen“. Das Land Berlin sei als Arbeitgeber berechtigt, sich in der TdL zu organisieren, und müsse nicht das Risiko eines Ausschlusses eingehen. Das grundgesetzlich garantierte Streikrecht der Gewerkschaft aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz überwiege insoweit nicht. Die Gewerkschaft müsse ihren Streikaufruf öffentlich widerrufen, so der Vorsitzende Richter Peter Hansen nach der mündlichen Verhandlung.

Ver.di: Kein Streik am Montag

Die Gewerkschaft hat bereits angekündigt, Berufung vor dem Landesarbeitsgericht einzulegen.

Unabhängig vom Ausgang werde am Montag jedoch „definitiv nicht gestreikt“, erklärte der Gewerkschaftssprecher Kalle Kunkel laut „Berliner Kurier“. Allerdings überrasche ihn das Urteil. „Mit der Gerichtsentscheidung ist die Krise in den Kindertagesstätten keinen Deut weniger geworden.“

Die Senatsverwaltung für Bildung hingegen begrüßte den Beschluss, da dieser „im Sinne der Kinder und Familien in Berlin getroffen wurde“. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) äußerte, dass „die Türen für konstruktive Gespräche über realistische Wege zur Entlastung von Kita-Beschäftigten“ weiter offen stünden.

Die Verhandlungen gingen auch parallel zu der juristischen Auseinandersetzung hinter den Kulissen weiter. Für die Gewerkschaft sind verbindliche und einklagbare Regelungen unverzichtbar. Dem Senat ist es wichtig, dass Gespräche nicht als Tarifverhandlungen deklariert werden, um seine Mitgliedschaft in der TdL nicht zu gefährden.



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