Angeklagter unternimmt Suizidversuch mit Rasierklinge

Bei der Urteilsverkündung in einem Totschlagsprozess am Landgericht Flensburg hat der Angeklagte am Dienstag einen Suizidversuch mit einer Rasierklinge unternommen.
Aussenansicht des Gerichts mit Landgericht und Amtsgericht in Flensburg.
Aussenansicht des Gerichts mit Landgericht und Amtsgericht in Flensburg.Foto: Christian Charisius/dpa
Epoch Times6. Februar 2024

Nach der Verlesung des Urteilstenors und dem Beginn der Begründung habe der Mann angegeben, er habe eine Rasierklinge im Mund und werde sie schlucken, teilte ein Sprecher der Gerichts in der schleswig-holsteinischen Stadt mit.

Auf der Zunge des Angeklagten hätten Mitglieder der Strafkammer „einen metallisch aussehenden Gegenstand wahrgenommen, bei dem es sich um eine Rasierklinge oder die Spitze eines Cuttermessers gehandelt haben könnte“. Diesen Gegenstand habe der Angeklagte danach offensichtlich heruntergeschluckt, ohne dass jemand hätte eingreifen können.

Die anwesenden Wachtmeister hätten den Mund des Angeklagten kontrolliert, dabei aber keinen Gegenstand mehr gefunden. Die Protokollführerin habe den Notruf gewählt, Rettungskräfte seien kurz darauf im Saal gewesen. Der Angeklagte sei zuletzt ansprechbar und bei Bewusstsein gewesen. Weitere Einzelheiten zu seinem Gesundheitszustand seien nicht bekannt.

Die Urteilsverkündung wurde schließlich fortgesetzt. Dies sei in Abwesenheit eines Angeklagten möglich, „wenn er sich eigenmächtig entfernt oder verhandlungsunfähig macht“, was auch im Fall eines – etwaigen – Suizidversuchs gelte, hieß es.

Der zu Prozessbeginn 24-jährige Mann aus dem ostafrikanischen Somalia war in dem seit Oktober laufenden Prozess angeklagt, im Dezember 2022 einen Mitbewohner mit einem Messerstich in den Kopf getötet zu haben. Es soll Streit um Geld gegeben haben.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten am Dienstag zu neun Jahren Haft wegen Totschlags. Einen minderschweren Fall nahm die Kammer dabei laut dem Gerichtssprecher nicht an.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor fünfeinhalb Jahre Haft wegen Totschlags in einem minderschweren Fall gefordert. Die Verteidigung plädierte auf einen Freispruch. (afp)



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