Ärzte und Verbraucherschützer fordern dauerhafte telefonische Krankschreibung
„Wer der telefonischen Krankschreibung jetzt den Stecker zieht, gefährdet die Versorgung“, sagte die Vizechefin des Deutschen Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, den Freitagsausgaben der Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte eine Beibehaltung.
Hausärzteverbands-Vizechefin Göpfarth zufolge sollte die telefonische Krankschreibung zudem künftig nicht nur bei leichten Atemwegserkrankungen möglich sein, sondern auch etwa bei leichten Magen-Darm-Infekten. „Wir Hausärztinnen und Hausärzte kennen unsere Patientinnen und Patienten und können am besten einschätzen, wann eine telefonische Krankschreibung sinnvoll ist und wann nicht“, sagte Göpfarth.
Nach den derzeitigen Plänen soll die im Frühjahr 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte und mehrfach verlängerte Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung für bis zu sieben Tage noch bis Freitag möglich sein und danach auslaufen.
Der Gesundheitsexperte des vzbv, Thomas Moormann, forderte die Bundesregierung gegenüber dem RND auf, eine Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung gesetzlich zu regeln. Moormann sagte, Politik und Fachleute seien sich einig gewesen, aus der Corona-Pandemie lernen zu müssen und Bewährtes zu bewahren. Bei der telefonischen Krankschreibung, die „sehr erfolgreich“ praktiziert worden sei, zeige sich das nun leider nicht – obwohl diese eine „große Entlastung“ für Ärzte wie Patienten darstelle. (afp)
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