Heizungsförderung und mehr BAföG: Das ändert sich im August

Ab August profitieren Schüler, Auszubildende und Eigenheimbesitzer in Deutschland von neuen staatlichen Förderungen und Regelungen.
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Auszubildende im Bereich MaschinenbauFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times26. Juli 2024

Ein garantierter Ausbildungsplatz für junge Menschen, mehr BAföG für Schüler sowie eine Ausweitung der Heizungsförderung. Auch im August gibt es wieder einige Änderungen für Verbraucher.

Mehr BAföG für Schüler

Ab dem neuen Schuljahr beziehungsweise ab dem 1. August bekommen Schüler mehr BAföG. Die Grundbedarfssätze steigen um fünf Prozent, der Elternfreibetrag um 0,25 Punkte auf 5,25 Prozent.

Schüler müssen anders als Studenten das erhaltene BAföG nicht zurückzahlen. Die Höhe des Satzes ist dabei auch abhängig von der Schulart. Wer beispielsweise ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht, kann ab August bis zu 959 Euro erhalten.

Ausbildungsgarantie des Bundes

Ab August sollen die Rahmenbedingungen für die Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern besser werden. Schulabgänger, die eine Ausbildung wollen, aber keine gefunden haben, sollen dann eine außerbetriebliche Ausbildung anfangen können.

Voraussetzung ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit allerdings, dass sie „hinreichende Bewerbungsbemühungen unternommen und die Angebote der Berufsberatung wahrgenommen haben“. Vorrang soll weiterhin die betriebliche Ausbildung haben. Die Regelung soll insbesondere in Regionen greifen, in denen es zu wenig Ausbildungsplätze gibt.

Heizungsförderung auch für Vermieter und Unternehmen

Voraussichtlich ab 31. August können auch Vermieter Zuschüsse für den Heizungstausch bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Die Bundesregierung hatte sich Ende vergangenen Jahres im Zuge des umstrittenen Heizungsgesetzes auf die Förderung geeinigt.

30 Prozent soll jeder Eigentümer erhalten können, weitere 30 Prozent sind Geringverdienern im Eigenheim vorbehalten. Außerdem gibt es einen „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent, der sich mit der Zeit reduziert. Diese Säulen sind kombinierbar auf maximal 70 Prozent.

Weniger Geld für Solarstrom

Besitzer eine Photovoltaikanlage, die nicht ihren gesamten erzeugten Strom selber nutzen, können diesen gegen ein Entgelt ins Netz einspeisen. Für neue Anlagen gilt ab dem 1. August ein etwas niedrigerer Satz als bisher.

Die Vergütung sinkt von derzeit 8,11 Cent pro Kilowattstunde bei einer installierten Leistung von zehn Kilowatt auf 8,03 Cent. Diese Sätze gelten für Anlagen, die bis 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden. (afp/red)



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