6 Tipps für ungeliebte Geschenke

Nicht jedes Geschenk trifft ins Schwarze – doch es gibt Lösungen. Hier sind einige Tipps, um unliebsame Weihnachtsgeschenke weiterzugeben.
Titelbild
Nicht jedes Weihnachtsgeschenk sorgt für Freude.Foto: MNStudio/iStock
Epoch Times25. Dezember 2024

Auch dem Christkind oder dem Weihnachtsmann unterlaufen mitunter Fehler. Und so liegen wohl auch diesmal wieder Geschenke unter dem Weihnachtsbaum, die den Beschenkten nicht gefallen. Wer die ungeliebten Präsente weder in der Schrankecke verstauben lassen noch in den Müll werfen möchte, hat viele Möglichkeiten. Die sind außerdem nachhaltiger.

Umtauschen

Wer sich traut, um den Kassenbon zu bitten, kann das unerwünschte Präsent im Laden umtauschen. Ein gesetzliches Umtauschrecht bei einwandfreier Ware gibt es aber nicht. Der Umtausch ist hier abhängig von der Kulanz des Händlers. Bei defekter Ware haben Kunden hingegen Anspruch auf Ersatz.

Bei online bestellten Produkten gilt dagegen grundsätzlich das Widerrufsrecht. Innerhalb von zwei Wochen kann die Ware zurückgeschickt werden, die Frist gilt in der Regel ab Erhalt der Ware. Der Widerruf muss vorher erklärt werden, etwa schriftlich oder telefonisch.

CDs, DVDs und Software müssen beim Umtausch noch versiegelt sein. Bei Sonderanfertigungen wie graviertem Schmuck oder Fotoalben und bei Konzertkarten mit festem Termin ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen – ebenso bei Produkten mit besonderem hygienischem Schutz, wie etwa Kosmetikprodukte, Erotikspielzeug, Kontaktlinsen oder Zahnbürsten. Für Unterwäsche und Bademode gilt das Widerrufsrecht laut Verbraucherzentrale Brandenburg aber.

Verkaufen

Unliebsame Geschenke lassen sich zudem bei Onlineauktionen wieder loswerden. Auch auf Marktplätzen für Kleinanzeigen lässt sich das Präsent weitergeben. Wer im Internet verkauft, sollte sich allerdings darüber informieren, wie sich bei Privatverkäufen Widerrufs- oder Rückgaberechte ausschließen lassen.

Auf jeden Fall müssen die Angaben über die im Internet angebotenen Artikel korrekt sein. Zudem dürfen Fotos und Produktbeschreibungen aus Urheberrechtsgründen nicht einfach von den Seiten der Hersteller kopiert werden. Deshalb besser eigene Fotos machen und eigene Texte schreiben.

Tauschen

Im Internet gibt es auch Tauschplattformen – dort funktioniert das Tauschen wie im richtigen Leben: Ware gegen Ware. Beliebt bei vielen ist auch das sogenannte Schrottwichteln – was nicht mehr gebraucht wird, wird verpackt und in größerer Runde gegen ein anderes Präsent getauscht.

Verschenken

Wer sein Geschenk nicht mag oder doppelt hat, kann es auch einfach bei der nächsten Gelegenheit selbst weiterschenken. Das geht natürlich auch online – viele Portale bieten die Option an, die Ware kostenlos abzugeben.

Spenden

Wer mit seinem ungeliebten Weihnachtsgeschenk etwas Gutes tun will, kann die Ware spenden. Organisationen wie Oxfam verkaufen die Sachen weiter und helfen damit bedürftigen Menschen. Sie nehmen beispielsweise Kleidung, Bücher oder Spiele. Wichtig ist, dass die Ware nicht beschädigt oder dreckig ist. Die Einnahmen aus dem Verkauf fließen in soziale oder Entwicklungsprojekte.

Fehlerhafte Geschenke

Mangelhafte oder beschädigte Geschenke können innerhalb von zwei Jahren ab Kauf mit Vorlage des Kassenbons reklamiert werden. Bei gebrauchten Waren kann die gesetzliche Gewährleistungspflicht kürzer sein. Die Verbraucherzentralen bieten online einen kostenlosen Umtauschcheck: Verbraucher erhalten eine rechtliche Ersteinschätzung, die beantwortet, ob Anspruch auf eine kostenfreie Reparatur oder ein Ersatzprodukt von Verkäufer oder Hersteller besteht oder ob man das Produkt zurückgeben und sein Geld zurückverlangen kann. (afp/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion