„Justizmord“ an Gustl Mollath sagt Verteidiger und das Versagen von Justiz und Politik in Bayern
Der Fall Gustl Mollath wirft Fragen auf: Landet man in Deutschland zu leicht, zu schnell in der geschlossenen Psychiatrie? Gegen seinen Willen? Rund 280.000 Zwangseinweisungsverfahren gibt es im Jahr, schätzungsweise 200.000 Menschen kommen jährlich in Deutschland in geschlossene Anstalten. In München sind es pro Jahr rund 1.550 – im gesamten Freistaat Bayern ca. 11.000.
Einweisungen seit 1996 dramatisch gestiegen
„Die Einweisungen sind seit 1996 dramatisch gestiegen“, sagte der Psychiater Professor Dr. Norbert Nedopil, Leiter der forensischen Uniklinik in der Münchner Nußbaumstraße, in einem Interview vom 3. Dezember 2012 mit der Münchner Abendzeitung: „Das Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft“ habe sich geändert – und die Rechtsvorschriften: „Wer früher aggressiv nur gegen Familienangehörige war, gilt heute eher als allgemeingefährlich. Heute entscheiden sich Gerichte und Gutachter leichter als früher für eine Unterbringung.“ Die jährlich angeordnete Überprüfung sei „oft ein Automatismus“. Im Zweifel werde lieber auf die Beibehaltung der Unterbringung entschieden.
Der Hamburger Strafrechtler Dr. Gerhard Strate, der die Freilassung von Gustl Mollath aus der geschlossenen Anstalt im Bezirkskrankenhaus Bayreuth im August 2013 erwirkt hatte, wählte für sein im Dezember 2014 erschienenes Buch „Der Fall Gustl Mollath“ den Untertitel: „Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie“. Gustl Mollath würde noch heute dort den Rest seines Lebens verbringen müssen. Das große Versagen liegt aber offenbar in der bayerischen Politikführung, wie es der ehemalige CSU-Ministerialbeamte und Jurist Dr. Wilhelm Schlötterer in seinem 450-Seiten-Buch „WAHN und WILLKÜR – Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt“ (Heyne-Verlag München, Juli 2013 – s.a. Artikel in der EPOCH TIMES vom 8. August 2013) ausführlich dargelegt hat.
Ein „Justizmord“ sagt Strate
Der extrem gefragte und beschäftigte Hamburger Strafverteidiger hat mit immensem Fleiß innerhalb weniger Wochen sein Buchmanuskript druckreif angefertigt (normale Buchautoren sind zu vergleichbaren Leistungen kaum fähig). Von unterstützender Lektoratshilfe ist nichts zu lesen. Offiziell ist das Buch dem Psychiater Dr. Johann Simmerl aus Mainkofen gewidmet – dafür gibt es kaum plausible Beweggründe.
Sehr spannend bereits die ersten Zeilen des ersten Kapitels (S. 15 – S. 26):
„Das Schicksal Gustl Mollaths ist eine Kriminalgeschichte. Ein Justizmord. So der früher – auch unter Juristen – übliche Ausdruck für das, was heute, etwas vornehmer, als ein Justizirrtum bezeichnet wird. Der Justizmord meint ein von Absicht getragenes Geschehen: Im Namen des Gesetzes wird das Gesetz gebrochen, um einen Menschen seiner Freiheit und seiner Rechtsgüter zu berauben…“
Und dann bereits auf Seite 16 die erschreckende Analyse des Starjuristen aus Hamburg, geboren 1950 in Zella-Mehlis/Thüringen: „Rechtskenntnis ist bei einem Richter in Bayern nicht vorauszusetzen. So das höchste Gericht in der bayerischen Hauptstadt. Jede Beugung des Rechts ist damit frei vom Vorsatz, allenfalls ein Geschehen aus Versehen. Eine Nachlässigkeit…“
Plötzliche Freilassung und Wahlkampf in Bayern
Die plötzliche Freilassung von Gustl Mollath am 6. August 2013 – aus mehr als 7-jähriger Gefangenschaft in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt – sorgte leider nur zu kurz für das nötige Aufsehen in den Medien.
In der ARD-Talkrunde bei Reinhold Beckmann am 15. August 2013 (Teilnehmer: Gustl Mollath, Anwalt Dr.jur. Gerhard Strate, Psychiaterin Dr. Hanna Ziegert und Süddeutsche Zeitung-Redakteur Uwe Ritzer) kamen erschreckende Fakten auf den Tisch, wobei die Handlungsweisen der CSU-Justizministerin Dr. Beate Merk wiederholt hinterfragt wurden.
Die erfahrene Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Dr. Hanna Ziegert, München, sprach von Abgründen. „Ich weiß nicht, ob ich mich jemals würde begutachten lassen… Ich bin der Meinung, dass ein Gutachten durch Beobachtung aus 20 Meter Entfernung vergleichbar ist mit einem Befund, den ein Gynäkologe ausstellt, der seine Patientin aus 20 Meter Entfernung betrachtet“.
Der Wahlkampf der CSU lief auf Hochtouren. Eine Vertiefung des Falls Gustl Mollath musste mit aller Macht verhindert werden. Das hätte zur Folge gehabt, dass Hunderte von ähnlich gelagerten Schicksalen hätten überprüft werden müssen. Bayern-Chef Horst Seehofer nahm seine Justizministerin aus der Schusslinie, beförderte sie später zur Europa-Ministerin.
CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt war herausgefordert, eine zündende Idee für einen zu erhoffenden Wahlsieg den Bürgern zu präsentieren; das MAUT-Versprechen war erfolgreich.
Die ehemalige Ehefrau von Gustl Mollath, Beraterin bei der HypoVereinsbank in Nürnberg, beauftragte im Jahr 2003 ihre Kundin, die Psychiaterin Dr.med. Gabriele Krach, ein ärztliches Attest über eine psychiatrische Erkrankung ihres Mannes auszustellen, den sie niemals persönlich untersucht hatte. Dieses „Tele-Gutachten“ war der Beginn für die Odyssee eines Mannes, der psychisch niemals ernsthaft krank und auch nicht für seine Umwelt gefährdend gewesen ist.
Ein Aktengutachten folgte auf das andere. Eine geradezu abenteuerliche Verhaltensweise ausgebildeter Fachärzte, die auf eine körperliche Untersuchung verzichteten.
Kahn-Senat und Postels Possen
Erheiternd und erschütternd zugleich das Kapitel 11 über den Richter am Bundesgerichtshof, Armin Nack (2002 – 2013), und den Hochstapler unter den Psychiatern, Gert Postel. „Nicht einmal 10 Prozent aller Entscheidungen unter der Ägide des Vorsitzenden des 1. Strafsenats Armin Nack konnten als Erfolg für den Antragsteller gewertet werden. Auf diese niedrige Quote geht denn auch der zweifelhafte Spitzname ‚Kahn-Senat’ zurück, der Bundesrichter Nack in eine Linie mit dem Weltklassetorhüter Oliver Kahn stellt: Was immer die Feldspieler versemmelt hatten, der Mann im Tor hielt (fast) alles und bewahrte damit die Mannschaft vor manch drohender Blamage…“
„Fast zwei Jahre lang, zwischen 1995 und 1997, war es dem 1958 in Bremen geborenen Gert Postel gelungen, als Leitender Oberarzt der Psychiatrie in Zschardraß bei Leipzig zu praktizieren, ehe er durch einen Zufall enttarnt wurde. Er hatte die Hauptschule besucht und dann eine Ausbildung zum Postboten absolviert. Gefälschte Bewerbungsunterlagen, ein forsches Auftreten und ein hohes Talent zur sinnfreien Aneinanderreihung psychiatrischer Fachbegriffe hatten ihm schließlich seine ärztliche Tätigkeit ermöglicht. Dass er dabei auch als Gerichtsgutachter höchst erfolgreich war, wirft bis heute ein bezeichnendes Licht auf eine Branche, die das Motto ‚mehr Schein als Sein’ zum Selbstzweck erhoben hat…“
Rundumschlag von Gerhard Strate
Die Pauschalverurteilung der Psychiatrie erscheint leider wenig qualifiziert. Auf den Seiten 173ff. eine völlig unerklärliche Kritik an dem Psychiater Dr. Friedrich Weinberger, Vorsitzender der Gesellschaft für die Ethik in der Psychiatrie. Hier verrennt sich der Autor auf einem Gebiet, wo er nicht fachkompetent ist. Zudem werden Züge von sarkastischer Arroganz deutlich. Dr. Weinberger gehört zu den ganz wenigen Ärzten, die Gustl Mollath verantwortungsbewusst untersucht und begutachtet hatten. Seit Jahrzehnten werden durch die Arbeit des in Garmisch-Partenkirchen lebenden Psychiaters die Missstände in seinem Fachgebiet beharrlich angeprangert – leider ohne ein genügendes Echo in der Öffentlichkeit.
Hier wirft sich erneut die Frage auf, inwieweit eine „allmächtige staatliche Psychiatrie“ vom politischen System gedeckt wird. Bedauerlich ist zudem, dass Dr. Gerhard Strate auf das Buch „WAHN und WILLKÜR“, das ihm bekannt sein müsste, keinerlei Bezug nimmt. Auf 100 Seiten behandelt Dr. Wilhelm Schlötterer darin den Fall Gustl Mollath und die Ethik in der Psychiatrie. Die Verkommenheit des „Rechtsstaats“ Bayern wird sehr eindrücklich geschildert.
Bundesrichter über systemisches Versagen
Auf Seite 8 in der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 23. Dezember 2014 rezensierte Professor Dr.jur. Thomas Fischer, Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, in einem ganzseitigen Artikel das Buch von Gerhard Strate.
„Der Fall Mollath ist ein Skandal, weil er nicht einen zufälligen Fehler offenbart, sondern das systematische Versagen einer Landesjustiz, die mit dem albernen Anspruch der Unfehlbarkeit umherstolzierte und die Korrektur offenkundiger Fehler jahrelang mit all der Macht verweigerte, die einer großen Bürokratie zu Gebote steht. Ein Skandal, weil er einen erschreckenden Blick in ein mögliches Zusammenspiel von Strafjustiz und Psychiatrie ermöglicht, das Kontrolle ausschaltet, statt sie zu gewähren… Machen wir uns nichts vor: Vom deutschen Maßregelvollzug nach Guantanamo ist es nur ein kleiner Schritt…“ „Strates Buch weckt berechtigte Empörung über so viel Hartbeschichtung der Seele, auch wenn er sein Interpretations-Coaching gelegentlich übertreibt…“
„Es mag sein, dass der Gestank nach Menschenverachtung und Kumpanei, die großkotzige Attitüde des Wegwischens, das gemeinsam ins Werk gesetzte Zuziehen der Schlinge um den Hals eines Lästigen, angefangen mit dem ersten Fehler und eisern durchgehalten bis zu peinlich dahingestotterten Regierungserklärungen, überall vorkommen könnte. Zu vermuten ist freilich, dass dieser Gestank dort leichter entsteht, wo die Justiz als Weltanschauungsvereinigung gilt. In der bayerischen Justiz kennt man den Sog des Wir und die Furcht vor der Abweichung. Dort stehen zwei Welten gegeneinander: die eine heißt ‚Wir’, die andere ‚die Opposition’. Wenn beim Oberlandesgericht der Herr Personalreferent hüstelt, klappen dem Kleinen Strafkämmerer die Hacken ganz von selbst zusammen. Wer Karriere gemacht hat im Beziehungsgeflecht zwischen weisungsgebundener Staatsanwaltschaft und richterlicher Besitzerschaft, weiß, was eine Linie ist…“
Der Strafverteidiger Gerhard Strate macht es sich in den Augen von Bundesrichter Thomas Fischer in seiner überzogenen Verurteilung der Psychiatrie zu leicht: „Anders als Strate meint, sind Forensische Psychiatrie und Psychologie keineswegs ‚mittelalterliche Systeme mit dem einzigen Ziel der Stigmatisierung von Menschen’. Seine Behauptungen, der Hexenwahn des 16. Jahrhunderts sei ersetzt durch die Diagnose der Schizophrenie, die Ausrottung des Andersartigen durch die Therapie vermeintlich Kranker, mögen plakativ an Ängste appellieren: zutreffend sind sie nicht…“
Ein Buch für den Aufschrei in der Bevölkerung
Wir sprechen von Tausenden von staatlich angeordneten Zwangseinweisungen in geschlossene psychiatrische Anstalten. Ein geradezu unhaltbarer Zustand, der die gesamte Bevölkerung in Deutschland wachrütteln müsste. Sehr schnell werden Erinnerungen an ein dunkles Kapitel in unserer Geschichte wach. Das Buch von Gerhard Strate sollte dazu Veranlassung geben, die offenbar großen Schwachstellen in Justiz, Psychiatrie und Politik radikal zu analysieren und zu thematisieren. Das lateinische Wort „ius“ (Recht) hat auch eine andere Bedeutung, nämlich „Jauche“. Wenn wir in dem letzteren Bereich endgültig an- und verkommen, ist unser Land in höchster Lebensgefahr.
Gerhard Strate
Der Fall Mollath
Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie
orell Füssli Verlag
288 Seiten
ISBN-10: 3280055598
Euro 19,95
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