Unbegrenzte Möglichkeiten mit Nabelschnurblut?
Auch das Blut der eigenen Nabelschnur ist eine wertvolle Quelle für körpereigene Stammzellen. Es muss sofort nach der Geburt eines Kindes entnommen und speziell gelagert werden, um im Krankheitsfall zur Verfügung zu stehen. Wir sprachen mit Dr. med. Susanne Engel-Hömke, Pressesprecherin der Nabelschnurblutbank Stellacure in Hamburg-Eppendorf.
Epoch Times: Viele Menschen haben gehört, dass die Stammzellenmedizin umstritten und in Deutschland zum Teil verboten ist. Wie ist der Sachverhalt?
Dr. Engel-Hömke: Das Thema wird sehr kontrovers diskutiert. Bei den Stammzellen unterscheidet man zwischen embryonalen und erwachsenen (adulten) Stammzellen. Das Negative, was man darüber hört, bezieht sich auf embryonale Stammzellen, die wenige Tage nach der Befruchtung einer Eizelle und deren ersten Zellteilungen entstehen. Embryonale Zellen werden für die Grundlagenforschung benötigt, um viele Vorgänge zu verstehen. Sie werden heute jedoch nicht für Therapien eingesetzt. Inzwischen erlaubt das Stammzellgesetz auch in Deutschland, mit einem entsprechenden Antrag an embryonalen Stammzellen zu forschen. Knochenmark und Nabelschnurblut sind ethisch unbedenkliche Quellen von Stammzellen, deren Erforschung und Einsatz am Menschen ist erlaubt.
Epoch Times: Bei welchen Krankheiten ist die Stammzellenmedizin heute anwendbar?
Dr. Engel-Hömke: Knochenmarkstammzellen nutzt man seit den 1950er Jahren. Sie werden hauptsächlich bei Erkrankung der Lymphdrüsen und Tumorerkrankungen von Organen, wie Knochenkrebs, Augen- und Nierentumoren nach einer Chemotherapie angewandt. Das dient dazu, die Blutbildung wieder aufzubauen.
Nabelschnurblut, das sofort nach der Geburt eines Kindes entnommen werden muss, kommt zunehmend zum Einsatz. Stammzellen aus körpereigenem Nabelschnurblut werden schon im Rahmen klinischer Studien bei bestimmten Erkrankungen wie Diabetes Typ 1, Kindern mit Hirnschädigungen nach der Geburt oder bei bestimmten Erkrankungen des Knochenmarks eingesetzt. Es haben schon etwa 100 Kinder ihr eigenes Nabelschnurblut bekommen. Das hört sich wenig an; die Kinder, deren Eltern das Nabelschnurblut aufbewahrt haben, sind alle noch sehr jung und haben zum Glück keine schwerwiegenden Erkrankungen.
Epoch Times: Welche Möglichkeiten der Stammzellenmedizin sind in Zukunft noch denkbar?
Dr. Engel-Hömke: Besonders interessant ist die regenerative Medizin. Hier geht es darum, zerstörte Organe und Gewebe wieder herzustellen. Körpereigene Zellen werden bevorzugt, weil sie keine Abstoßungsreaktionen hervorrufen. Es geht um Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Nervenerkrankungen und Krankheiten wie Diabetes Typ 1 oder auch Lebererkrankungen. So wurden z.B. im letzten Jahr mehrere Kinder mit körpereigenem Nabelschnurblut bei Diabetes Typ I erfolgreich behandelt. Die darin enthaltenen Stammzellen können antientzündlich wirken: Entzündungen, die zu einer weiteren Zerstörung in den Zellen der Bauchspeicheldrüse führen, können gehemmt werden. Andererseits arbeitet man daran, das Organ zu regenerieren, indem man außerhalb des Körpers neue Bauchspeicheldrüsenzellen aus frischen Zellen züchtet.
Epoch Times: Seit wann bietet die Nabelschnurblutbank Stellacure in Hamburg ihre Dienstleistung an?
Dr. Engel-Hömke: Seit Mitte 2006 besitzen wir die Genehmigung zur Entnahme und Einlagerung von Nabelschnurblut. Wir bieten unsere Dienste seit Januar 2007 an. Die Einlagerung der Stammzellen erfolgt beim Blutspendedienst des DRK Baden-Württemberg – Hessen in Frankfurt am Main. Hier besteht eine sehr enge Kooperation auch auf wissenschaftlicher Ebene. Wir können auf die jahrzehntelange Erfahrung des Blutspendedienstes zurückgreifen und bieten somit den Eltern eine qualitativ hochwertige Herstellung eines Stammzellpräparates an. Gleichzeitig unterstützen wir den Ausbau der öffentlichen Nabelschnurblutbank in Mannheim, die schon seit 1996 vom DRK betrieben wird.
Epoch Times: Was geben Sie werdenden Eltern, die Ihre Kunden geworden sind, mit auf den Weg?
Dr. Engel-Hömke: Die eigenen Stammzellen für das Kind aufbewahrt zu haben, ist eine Option auf Behandlungsmöglichkeiten, die nicht im Kindesalter liegen werden. Man hat seinem Kind eine Vorsorgemöglichkeit gesichert und hofft eigentlich darauf, sie nie einsetzen zu müssen.
In 21 Jahren – so lange läuft der Erstvertrag, den die Eltern abschließen, muss sich das Kind selber für eine Weiterlagerung entscheiden. Ich bin fest davon überzeugt, dass es dann zu einer Selbstverständlichkeit geworden ist.
Epoch Times: Frau Dr. Engel-Hömke, vielen Dank für das Gespräch.
Das Interview führte Petra Lühr
Kostenfreie Infohotline:
0800 0 00 66 57
www.nabelschnurblut-einlagerung.de
Erschienen in The Epoch Times Deutschland Nr. 44/08
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