Warum blockt Facebook einen Epoch-Times-Artikel über das „Compact“-Verbot?

Einem Epoch-Times-Leser war es nicht gelungen, einen Artikel via Facebook zu teilen. Die Hintergründe sind unklar. Steckt Zensur dahinter?
Meta schreibt in diesen Tagen massenhaft die Nutzer von Facebook, Instagram und Threads an, um sie über die Anpassung seiner Datenschutzerklärung zu informieren.
Das Symbolbild zeigt einen Smartphone-Bildschirm mit der Facebook-App an zentraler Stelle.Foto: Jens Büttner/dpa
Von 18. Juli 2024

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Der Social-Media-Dienst Facebook hat mindestens einem seiner Nutzer die Möglichkeit verwehrt, einen Artikel der Epoch Times öffentlich zu teilen.

Es handelt sich um den aktuellen Text „Die 80-seitige Verbotsverfügung gegen ‚Compact‘“, in dem die wichtigsten Punkte der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums gegen die Compact-Magazin GmbH und die CONSPECT Film GmbH skizziert wurden. Der Artikel enthält weder eine Kommentierung noch eine Einordnung des zugrunde liegenden Sachverhalts.

Der Nutzer ist ein Abonnent der Epoch Times. Nachdem sein Eintrag von Facebook gelöscht worden war, informierte er unsere Redaktion. Auch ein erster eigener Versuch vonseiten der Epoch Times, den Text zu teilen, schlug fehl. Eine Begründung dazu gab es im Sperrvorgang nicht. Im Gegenteil: Das Social-Media-Team wurde gar nicht über die Löschung informiert. Es war so, als ob der Link nie gepostet worden wäre.

Der Leser hatte zumindest noch einen Hinweis erhalten, nachdem die Verbreitung von „Spam“ untersagt sei:

Facebook ließ am 18. Juli 2024 einen Link zu einem Artikel der Epoch Times nicht zu. Foto: Screenshot Entfernungsmeldung/Privat/Facebook

Facebook ließ am 18. Juli 2024 einen Link zu einem Artikel der Epoch Times nicht zu. Foto: Screenshot Entfernungsmeldung/Privat/Facebook

Warten auf Erklärung

Die Epoch Times bat Facebook um eine Begründung für die Ablehnung. Sobald uns eine Antwort vorliegt, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Der Fall um das Verbot der Compact-Magazin GmbH hatte zu Beginn der Woche hohe Wellen geschlagen. Am 18. Juli 2024 war die Verbotsverfügung aus dem Bundesinnenministerium veröffentlicht worden.

Ergänzung vom 20. Juli:

Facebook ließ die Presseanfrage ohne jegliche Reaktion unbeantwortet.



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