Neu: Freiheitsstrafe auf Bewährung für Chinas Menschenrechtsanwalt Gao Zhisheng
Neueste Meldung: Gao Zhisheng wurde schon am Abend des 22. Dezember, dem Tag des Bekanntwerdens des Urteilsspruchs frei gelassen und befindet sich bei seiner Familie in Peking. Dies berichtete der Aids-Aktivist Hu Jia, ein Freund der Familie, am 23. Dezember der Epoch Times.
Wie die staatliche chinesische Nachrichtenagentur Xinhua meldete, erging am 22. Dezember 2006 das Urteil gegen den chinesischen Menschenrechtsanwalt Gao Zhisheng. Der Mittlere Volksgerichtshof Peking verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren mit einer Bewährungsfrist von fünf Jahren und die Aberkennung der politischen Rechte für die Dauer eines Jahres wegen „Anstiftung zum Umsturz der Staatsgewalt“.
Die Gerichtsverhandlung hatte am 12. Dezember stattgefunden und wurde geheim geführt. Weder Gaos Angehörige noch der von ihnen beauftragte Rechtsanwalt waren von dem Termin in Kenntnis gesetzt worden. Anwalt Gao war am 15. August dieses Jahres unter ominösen Umständen aus einer Privatwohnung entführt worden. Über Festnahme und Gerichtsverfahren konnten die Angehörigen keinerlei gerichtliche Unterlagen erhalten. Dem Anwalt Mo Shaoping, der von der Familie mit der Verteidigung beauftragt war, wurde die Kontaktaufnahme mit seinem Mandanten verweigert. Gaos Ehefrau Geng He wurde auch auf Nachfrage weder der Termin der Urteilsverkündung noch der Name des Rechtsanwalts, der Gao vom Gericht zugewiesen wurde, genannt.
Ist das Urteil haltbar?
Rechtsanwalt Mo Shaoping sagte zu dem Urteil: „Da das Gericht [mich als] den von den Angehörigen beauftragten Rechtsanwalt vom Prozess ausgeschlossen hat, ist der Familie die Begründung des Urteils noch nicht bekannt. Daher kann man auch keine Aussage darüber machen, ob die Tatbestände und die Begründung des Urteils haltbar sind. Allein aufgrund des Strafmaßes kann man sagen, dass dies die mildeste Strafe für den Strafbestand von „Subversion“ darstellt. Voraussetzung für die Verhängung einer Bewährungsfrist ist, dass die Haftstrafe höchstens drei Jahre beträgt.“
Der mit dem Angeklagten befreundete Jurist Ma Wendu stellte die Frage nach der Begründung des Vorwurfs „Anstiftung zum Umsturz der Staatsgewalt“. Er wies darauf hin, dass darin auch der Vorwurf des „Verrats von Staatsgeheimnissen“ enthalten sei und dass Gao definitiv nicht eine solche Straftat zur Last gelegt werden könne. Ma hatte Anwalt Gao Anfang des Jahres 2006 auf den Fahrten in mehrere chinesische Provinzen begleitet. Auf diesen Reisen war ihnen immer ein Tross von Sicherheitsbeamten gefolgt.
Kein Besitz von Staatsgeheimnissen
Gao hatte sich dort mit meist armen Menschen getroffen, die korrupten Staatsbeamten und Behörden zum Opfer gefallen waren. Ma Wendu argumentiert: „In dieser Zeit mit Gao gehörten fast alle, mit denen wir uns trafen, zu den untersten Bevölkerungsschichten, sie waren so arm, es gab für sie kein Entkommen vor den gierigen und korrupten örtlichen Beamten, die sie ihrer Menschenrechte beraubten. Wie sollten diese armen Menschen im Besitz von Staatsgeheimnissen sein?“
„Einen Strick findet man immer“
Den Fall kommentierte auch Wang Youjin, im Forschungsbereich chinesisches Rechtssystem am Institute of Asia-Pacific Studies an der Chinese University of Hongkong tätig: „Das ist so, wie wenn man einen hängen will, irgendeinen Strick findet man immer. Die Strafe wird auf Bewährung verhängt, um Gao in seinen Meinungsäußerungen und in seiner Bewegungsfreiheit einzuschränken.“
Wang sagte weiter: „Das Engagement für die Bürgerrechte ist ein sensibles Thema, denn dabei geht es um die Interessen der Machthaber sowie um die von ihnen begangenen Fehler. Gao wurde im Verlauf seines Engagements überwacht und mehrmals für kurze Zeit festgenommen. Jetzt wurde er wegen „Subversion“ verurteilt; diese Anschuldigung ist wirklich nicht überzeugend. Alles, was er getan hat, ist allenfalls Verteidigung der Bürgerrechte zu nennen, aber nicht Subversion. Dazu noch der geheime Prozess und das Verbot der Teilnahme seiner Angehörigen, so ein Prozess verstößt gegen die Gesetze, die Chinas KP selbst erlassen hat. Mit der verhängten Strafe ist offenbar beabsichtigt, dass er nicht frei sprechen und sich nicht frei bewegen kann.“
Nach dem chinesischen Gesetz ist es während der Bewährungsfrist untersagt, Interviews mit Journalisten zu führen, ins Ausland zu reisen, Kontakt mit Außenstehenden aufzunehmen und Ähnliches mehr.
Ein ungewöhnlicher Prozess – ein ungewöhnliches Urteil
Die Umstände rund um den Prozess von Gao und das ergangene Urteil sind in den Augen des erfahrenen Rechtsexperten Wang sehr außergewöhnlich: „In der Zeit der Kulturrevolution gab es relativ viele solcher Fälle. Aber dass die KPC auch heute noch zu solchen Methoden greift, zeigt nur, dass es mit dem chinesischen Rechtssystem immer mehr bergab geht.“
Die Augen der Welt schauen zu
Bereits die Inhaftierung und die monatelange Verfolgung von Gao Zhisheng, die der Festnahme vorausgegangen waren, hatten international Kritik hervorgerufen. Amnesty International und die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte riefen zu seiner Unterstützung auf. Der UNO-Sonderberichterstatter für Folter, Dr. Manfred Nowack, machte den Fall bekannt, nachdem er sich mit Gao im Frühjahr in Peking getroffen und Gao ihm von seinen Untersuchungen über die Folter an Falun Gong-Praktizierenden berichtet hatte, ebenso Edward McMillan-Scott, Vizepräsident des Europaparlaments.
Es wird vermutet, dass die internationale Bekanntheit dieses Falles dazu beigetragen hat, dass das Urteil in dem KP-regierten Land so verhältnismäßig milde ausfiel. Gegen das Urteil können sowohl der Staatsanwalt als auch der Angeklagte Berufung einlegen. Von der Staatsanwaltschaft ist eine Berufung in diesem Falle naturgemäß kaum zu erwarten. Wenn Gao Berufung einlegen würde, trüge er damit das Risiko einer höheren Strafe, im Falle eines Freispruches ginge er allerdings als unbestraft aus dem Prozess hervor. Sein Anwalt Mo Shaoping hat schon angeregt, umgehend für eine Bürgschaft zu sorgen, damit der Menschenrechtsanwalt schnellstens in Freiheit kommt.
Unter folgendem link finden Sie am Ende des Artikels alle Offenen Briefe von Gao Zhisheng in englischer Sprache:
http://en.epochtimes.com/news/6-12-22/49653.html
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