Dipl.- Ing. zum Migrationspakt: „…unweigerlich das Aus für unseren Kulturkreis“
Mit einem Offenen Brief appelliert Gastautor Frank-Ronald Gabler an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und schreibt:
„Mit der Unterzeichnung des UN-Migrationspakts, der die uneingeschränkte Massenzuwanderung zur Folge hat, kommt unweigerlich das Aus für unseren Kulturkreis mit der Dimension eines multiplen Völkermordes.“
Er zitiert das Völkerstrafgesetzbuch, § 6 Völkermord, und hält es für schlüssig, dass, Zitat, „jene, welche Flüchtlingsströme erzeugen und auch jene, welche die uneingeschränkte Einwanderung betreiben, entsprechend bestraft werden müssen!“
So steht im § 6, „1., Wer in der Absicht handelt, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Und 2., In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.“
Gabler erwähnt, dass Politiker immer wieder darauf hinweisen, „der UN Migrationspakt sei nicht rechtlich bindend,“ obwohl in dem UN-Migrationspakt 92 Mal das Wort „verpflichtend“ oder „Verpflichtung“ auftaucht.
Der Autor erinnert an die Bundestags-Entschließung 13/4445 zur chinesische Zuwanderungs-Politik in Tibet, die ohne Gegenstimmen bei drei Enthaltungen am 20. Juni 1996 vom Parlament verabschiedet wurde. Darin verurteilte der Bundestag diese Politik , „weil dadurch die tibetische Identität „zerstört“ wird, insbesondere mit Ansiedlung und Zuwanderung von Chinesen in großer Zahl, Zwangsabtreibungen, politischer, religiöser und kultureller Verfolgung.“
Und der damalige EU-Parlamentspräsident Hans-Gert Pöttering erklärte im EU-Parlament die Ansiedlung von Chinesen in Tibet zum „kulturellen Völkermord an den Tibetern“.
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