Internationaler Haftbefehl gegen Chinas Ex-Staatsoberhaupt von spanischem Gerichtshof
Am 18.November stellte der spanische nationale Gerichtshof in Madrid internationale Haftbefehle aus gegen fünf ehemalige chinesische hohe Funktionäre, darunter auch Chinas Ex-KP-Chef Jiang Zemin und Ex-Ministerpräsident Li Peng.
Seit 2005 versuchte die Tibet-Organisation in Spanien wiederholt gegen Jiang Zemin und sechs andere ehemalige chinesische hohe Funktionäre am spanischen Gerichtshof zu klagen. Sie werfen den Ex-Chefs Chinas vor, für "Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter und Terrorismus" gegen die Tibeter in den achtziger und neunziger Jahren verantwortlich zu sein. Einer der Kläger ist ein Exil-Tibeter mit spanischer Staatsbürgerschaft. Am 10. Oktober 2013 hat der höchste Gerichtshof in Spanien die Klage angenommen.
In der Begründung des Gerichts für die Ausstellung der internationalen Haftbefehle heißt es, es gebe "Hinweise auf die Beteiligung" der Genannten an den mutmaßlichen Verbrechen, da sie in dieser Zeit "politisch oder militärisch" Verantwortung getragen hätten. Das spanische Gericht prüft auch Vorwürfe der Tibeter gegen den ehemaligen chinesischen Präsidenten Hu Jintao, der erst in diesem März zurücktrat.
Tibeter werfen der Führung in Peking vor, sie sozial und wirtschaftlich zu benachteiligen sowie die Kultur und Tradition in ihrer Heimat zu zerstören. Ihr geistlicher Führer, der Dalai Lama, lebt seit einem gescheiterten Aufstand 1959 im indischen Exil.
Das ist nicht das erste Mal, dass Jiang Zemin in Spanien vom Gericht unter Anklage gestellt wurde.
Am 15.Oktober 2003 zeigten sieben Falun Gong-Praktizierende beim spanischen nationalen Gerichtshof fünf chinesische Mitglieder vom Führungspersonal wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter“ an. Die fünf Angezeigten waren: Chinas Ex-Staatspräsident Jiang Zemin, Mitglieder des damaligen Ständigen Ausschusses des Politbüros der KPC Luo Gan, Jia Qinglin und Wu Guanzheng, sowie Bo Xilai, der Ex-Chef der Provinz Liaoning. Sie sollen für die grausame Verfolgung an Falun Gong-Praktizierenden in China verantwortlich sein. Im November 2007 hat der spanische Gerichtshof die Klage angenommen.
Zwei Jahre später hat der Richter Ismael Moreno vom spanischen nationalen Gerichtshof die Situation erklärt: „Sobald die fünf Angeklagten Spanien betreten oder in irgendeinem Land, das ein Auslieferungsabkommen mit Spanien unterschrieben hat, einreisen, werden wir Haftbefehle gegen sie ausstellen lassen. Sie sollen verhaftet werden und in Spanien vor Gericht gestellt werden.“
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