Gerichtskrimi bei Prozess gegen Chinas „Neue Bürgerbewegung“

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Beim ersten Prozess gegen Chinas Neue Bürgerbewegugn gab es ein hohes Sicherheitsaufgebot. SymbolFoto: Feng Li / Getty Images
Von 29. Oktober 2013

Xinyu ist eine unscheinbare Stadt in Ostchina mit einer Million Einwohnern:

Hier fand am 28.Oktober ein Gerichtsprozess gegen drei Bürgerrechtler statt, der internationale Aufmerksamkeit fand und noch ein großes Nachspiel haben könnte. Es war der erste Prozess gegen Chinas „Neue Bürgerbewegung“. Die Bewegung bekam im Mai 2012 ihren Namen: Ihre Anhänger fordern die friedliche Umwandlung Chinas in einen Rechtsstaat und eine demokratisch gewählte Regierung, die „Freiheit, Gerechtigkeit und Liebe“ fördert, sowie die Menschenrechte schützt.

Parallelen zum Zusammenbruch der DDR?

In den vergangenen Wochen bekam die Neue Bürgerbewegung verstärkt Druck zu spüren. Mehrere dutzend Aktivisten, darunter auch ihr Mitbegründer, Menschenrechtler Xu Zhiyong, wurden verhaftet. Der Prozess in Xinyu ist das erste Gerichtsverfahren gegen Vertreter der Neuen Bürgerbewegung.

Es wurden drei Personen vor Gericht gestellt: Eine Frau namens Liu Ping, und die beiden Männer Wei Zhongping und Li Sihua. Sie wurden angeklagt, eine „illegale Versammlung“ organisiert und die „öffentliche Ordnung“ gestört zu haben. Über 1000 Polizisten riegelten das Gelände rund um das Gerichtsgebäude ab. Es gab eine Sperrzone mit dem Radius von 200 Metern. Unterstützer der Angeklagten durften die Sperre ebensowenig passieren wie diplomatische Beobachter der USA, Kanada und der EU. Weil es Parallelen zwischen Chinas Neuer Bürgerbewegung und der Bürgerbewegung der DDR gibt, fand der Prozess besonders große Beachtung.

Drei-Mann-Demo gilt als „illegale Versammlung“

Der Vorwurf der „illegalen Versammlung“ bezieht sich auf einen Vorfall vom 21.April 2013: Vor dem Haus von Liu Ping hielten die drei Angeklagten Plakate hoch, um gegen die Festnahme zweier anderer Bürgerrechtler zu protestieren. Nach einer Weile lösten sie ihre kleine Demonstration wieder auf.

Der Anwalt Liu Pings verteidigte die Angeklagten vor Gericht mit folgender Argumentation: Laut Absatz 293 des chinesischen Strafgesetzes handelt es sich erst dann um eine „illegale Versammlung“, wenn man „sich weigert, die Versammlung aufzulösen“ und „die soziale Ordnung stark stört“. Dies treffe auf das Verhalten von Liu Ping und ihren Kollegen jedoch nicht zu.

Demokratische Ambitionen stören „öffentliche Ordnung“

Beim Vorwurf der „ Störung der öffentlichen Ordnung“ ging es um einen Wahlaufruf: Am 11.Mai 2011 machten Liu Ping und Wei Zhongping vor einem Supermarket in der Stadt Xinyu Wahlwerbung für sich und ermutigten Passanten, sie als Vertreter für den Volkskongress zu wählen.

Die Polizei zeigte die Beiden daraufhin bei der Staatsanwaltschaft an. 2012 gab es gegen Liu Ping noch eine weitere Anzeige, weil sie es gewagt hatte, sich mit einem angeklagten Falun Gong-Praktizierenden zu solidarisieren. Im August 2012 hatte Liu Ping im Internet dazu aufgefordert, am Gerichtsprozess gegen einen Shanghaier Falun Gong-Praktizierenden als Zuhörer teilzunehmen. Liu Ping ist selber keine Falun Gong Praktizierende, sondern Christin.

Anwalt der Angeklagten verklagt die Richter

Ihr Rechtanwalt erklärte, dass die Beschuldigungen der Polizei nicht mit dem Gesetz vereinbar seien und es sich um eine Art Verfolgung seitens der Polizei gegen die Angeklagte handele. Liu Pings zweiter Verteidiger sagte der EPOCH TIMES außerdem, der Gerichtshof habe die drei Angeklagten über die zulässige Frist hinaus festgehalten und dadurch Gesetze verletzt. Er habe deshalb die drei Richter bei der Staatsanwaltschaft angeklagt. Wie die sich die Sache weiter entwickelt, wird mit Spannung erwartet.

Vor dem Gerichtsprozess gab es Einschüchterungsversuche gegen Liu Pings Tochter: Sie wurde von den Behörden gewarnt, in der Öffentlichkeit nichts über ihre Mutter auszusagen. Auch eine Zeugin für Liu Ping stand unter Hausarrest. In den letzten zwei Monaten wurden dutzende Vertreter von Chinas Neuer Bürgerbewegung festgenommen, darunter bekannte Menschenrechtler und Unternehmer.



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