Gericht in Hongkong weist einstweilige Verfügung gegen Vermummungsverbot ab
Das Oberste Gericht von Hongkong hat am Sonntag eine einstweilige Verfügung gegen das von der Regierung verhängte Vermummungsverbot abgelehnt. Prodemokratische Abgeordnete hatten sich an das Gericht gewandt.
Sie argumentierten, Regierungschefin Carrie Lam habe mit dem Rückgriff auf das Notstandsgesetz das Parlament umgangen und gegen die Verfassung Hongkongs verstoßen.
Bei strömendem Regen kamen Zehntausende zu nicht genehmigten Kundgebungen zusammen, bei denen viele von ihnen Masken und Regenschirme trugen. Vielerorts setzte die Polizei Tränengas und Schlagstöcke ein. Als ein Taxifahrer im Bezirk Sham Shui Po in eine Menschenmenge fuhr und zwei junge Frauen verletzte, wurde er von aufgebrachten Demonstranten verprügelt.
Die Regierung der chinesischen Sonderverwaltungszone hatte am Freitag auf das Notstandsgesetz aus der britischen Kolonialzeit zurückgegriffen und das Tragen von Masken verboten. Nach der Verkündung kam es zu teilweise gewaltsamen Protesten in der Stadt.
Die U-Bahn in Hongkong, die üblicherweise vier Millionen Menschen am Tag transportiert, war am Samstag vollständig lahmgelegt. Am Sonntag öffnete nur die Hälfte der U-Bahn-Stationen. Nachdem Supermarkt-Ketten und Einkaufszentren Schließungen ankündigten, setzten Panikkäufe ein.
„Wir können nicht länger zulassen, dass Randalierer unser geliebtes Hongkong zerstören“, sagte Lam in einer Video-Ansprache vom Samstag, auf der sie mit versteinerter Miene zu sehen war.
In Hongkong gibt es seit Monaten Massenproteste gegen die wachsende Einflussnahme der Regierung in Peking und die Beschneidung der Bürgerrechte. Die Demonstrationen hatten sich anfänglich gegen ein geplantes Gesetz gerichtet, das Überstellungen von Verdächtigen an Festland-China vorsah. Mittlerweile richten sich die Proteste aber generell gegen die prochinesische Führung in Hongkong und die Einschränkung der Demokratie. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion