China plant nationales „Bankenkonkursgesetz“
Chinas Staat bereitet sich auf mögliche Bankenpleiten vor. Aktuell befindet sich ein Gesetzentwurf auf dem Weg, der das Vorgehen im Fall einer Bankenpleite regelt. Demnach laufen Chinas Sparer Gefahr, alle Einlagen zu verlieren, die über einen gesetzlich garantierten Betrag von 500.000 Yuan (rund 62.500 Euro) hinausgehen, meldete vergangene Woche ein staatlicher Radiosender.
Regelung für alle Banken
Anfang Dezember erwähnte der Vize-Präsident des chinesischen Bankenaufsichtsrats, Yan Qingmin, erstmals den geplanten Gesetzentwurf. Auf einem Wirtschaftsforum der Pekinger Universität verkündete er, dass Chinas Bankenaufsichtsrat dabei sei, ein Bankenkonkursgesetz vorzubereiten, welches regelt, was passiert, falls eine chinesische Bank Pleite geht. Das Gesetz wird für alle gelten, egal ob für staatliche oder private Finanzinstitute.
Ein Sender des staatlich betriebenen Radionetzwerks China National Radio (CNR) berichtete vergangene Woche erstmals Details des geplanten Gesetzentwurfs und die Information wurde später landesweit zitiert: Laut Plänen der chinesischen Zentralbank wird das Bankenkonkursgesetz eine Grenze von 500.000 Yuan festlegen, bis zu der die Einlagen der Sparer „sicher“ sein sollen.
Sparern bleiben maximal 60.000 Euro
Dies heißt im Klartext für die Privatkunden: Wenn ein Kunde bei einer insolventen Bank eine Spareinlage von weniger als 500.000 Yuan (rund 62.500 Euro) besitzt, soll er sein Geld vollständig zurückbezahlt bekommen. Hatte er jedoch mehr, sieht er nur die gesetzlich garantierten 500.000 Yuan wieder und verliert möglicherweise alles, was über den Betrag hinaus geht.
Marktöffnung für mehr Privatbanken?
[–Marktöffnung für mehr Privatbanken?–]
Parallel plant die chinesische Regierung offenbar eine Öffnung des Marktes für mehr Privatbanken, wie am 6. Januar auf einer Versammlung des Aufsichtsrat der chinesischen Banken erklärt wurde: Der Markt soll 2014 für mehr Privatbanken geöffnet werden, vier bis fünf Institute könnten zur Probe den Anfang machen.
Ziemlich sinnlos, findet Shi Yuzhu, ein Bankier der 1996 in Peking Chinas erste Privatbank, China Minsheng Banking gegründet hat. Seine Bank läuft gut und ist mittlerweile eine AG. Shi sagt, dass es aus vier Gründen keinen Sinn mache, den Markt in diesem Moment weiter für Privatbanken zu öffnen:
Erstens besitzen die Privatbanken in China nicht die gleiche Geschäftsvollmacht wie die staatlichen Banken und dürfen viele Finanzgeschäfte gar nicht durchführen, weil ihr Geschäftsumfang begrenzt ist.
Zweitens schränken geografische Begrenzungen die Privatbanken in ihrer Handlungsfähigkeit ein, weil sie nicht einfach überall ohne Genehmigung Filialen eröffnen dürfen.
Drittens braucht eine neue Privatbank drei bis fünf Jahre Aufbauzeit, bevor sie in eine Gewinnperiode eintritt. Da unklar ist, welche Entwicklungen in den kommenden Jahren auf den chinesischen Markt zukommen, sei das Risiko in diesem Punkt sehr groß.
Viertens braucht auch das Personal einer Bank ungefähr 3 Jahre, bis es ein eingespieltes Team ist und Routine in der Abwicklung der Alltagsgeschäfte hat.
Ende Dezember trat in China wieder großer Geldmangel auf, was von Beobachtern als Hinweis gewertet wird, dass eine Welle von Bankenpleiten nicht zu vermeiden sein wird.
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