China: Falun Gong-Anwälte protestieren vor Gehirnwäsche-Camp
Vier Rechtsanwälte und eine Gruppe von zehn Angehörigen forderte gestern in China lautstark die Freilassung von Falun Gong-Anhängern aus einer Gehirnwäsche-Einrichtung in Nordchina.
Alltäglich war diese kleine Versammlung nicht: Die Anwälte riskierten den Verlust ihrer Zulassung und ihre eigene Verhaftung, auch die Angehörigen nahmen hohes persönliches Risiko auf sich.
Die Anhänger der buddhistischen Kultivierungsschule Falun Gong wurden 1999 von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) zum Staatsfeind Nr. 1 erklärt. Aktuell hat die KPCh zum „Endkampf zur Erziehung und Umerziehung 2013 -2015“ aufgerufen, um die hartnäckigen Anhänger der buddhistischen Qigong-Bewegung „geistig zu transformieren“. Sogar Schulen und Krankenhäusern wurde befohlen, an der Kampagne mitzuwirken. Die Willkür der Verfolgung traf in vielen Fällen auch jene, die sich mit den Entrechteten solidarisierten.
In Eis und Schnee versammelten sich die Anwälte und Angehörigen am 5. Dezember gegen 15 Uhr auf dem Gelände der Qinglongshan Farm in der Provinz Heilongjiang. Die Farm nahe der Kreisstadt Jiansanjiang beherbergt seit 2010 eine Gehirnwäsche-Einrichtung. Derzeit sind dort mindestens 52 Falun Gong-Praktizierende aus der regionalen Landwirtschaft und dem Umland eingesperrt, darunter auch die Klienten der vier Anwälte.
Eigentlich wollten die Juristen den Leiter der Einrichtung, Fang Yuechun, treffen. Sie fanden alle Türen der Anlage verschlossen und das Tor mit einer Eisenkette versperrt. Kein Mitarbeiter traute sich, herauszukommen, um mit ihnen zu sprechen. Weil sie sich nicht so einfach abschütteln lassen wollten, riefen sie über zweieinhalb Stunden lang ihre Forderungen: „Lasst die Gefangenen frei“, und „Fang Yuechun, du hast ein Verbrechen begangen, diese Inhaftierung ist gesetzwidrig!“. Die Verfolgung von Falun Gong wird nur auf mündlichen Befehl hin außerhalb des chinesischen Gesetzes betrieben.
Klage gegen Gehirnwäsche-Camp
Es war nicht der erste Besuch, den die vier Anwälte der Einrichtung abstatteten: Bereits am 14. November 2013 waren sie in Begleitung von Angehörigen der Inhaftierten vor dem Eingang gestanden. Damals hatte der Gefängnisleiter die Polizei gerufen, um die Besucher wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ verhaften zu lassen. Das Juristenteam reichte daraufhin bei der örtlichen Staatsanwaltschaft Klage gegen das Gehirnwäsche-Zentrum ein: Der Verantwortliche Fang habe sich gesetzwidrig verhalten – er habe weder das Recht, Falun Gong-Praktizierende festzuhalten, noch Anwälte oder Angehörige von der Polizei abtransportieren zu lassen. Die Namen der Rechtsanwälte waren Jiang Tianyong, Tang Jitian, Zhao Yonglin und Wang Cheng.
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