Vier Tote in Potsdamer Pflegeheim: Angeklagte spricht über „schwere Kindheit“
Nach dem vierfachen Tötungsdelikt in einer Potsdamer Behinderteneinrichtung Ende April hat die Staatsanwaltschaft zum Prozessbeginn vor dem Landgericht der brandenburgischen Landeshauptstadt am Dienstag schwere Vorwürfe gegen die 52-jährige tatverdächtige Pflegerin erhoben.
Ines Andrea R. werden heimtückischer Mord in vier Fällen sowie versuchter Mord in drei Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Die ehemalige Mitarbeiterin des Oberlinhauses soll am Abend des 28. Aprils zuerst versucht haben, zwei Menschen in der Einrichtung zu erwürgen. Einen Mann habe sie anschließend tot gewähnt. Von einer Frau habe sie abgelassen, weil es ihr zu „anstrengend“ gewesen sei.
Danach habe sie aus ihrer Tasche ein elf Zentimeter langes Keramikmesser geholt und damit vier Menschen mit Behinderungen – zwei Frauen und zwei Männer im Alter zwischen 31 und 56 Jahren – heimtückisch getötet.
Im Anschluss daran habe sie dies auch bei einer weiteren 43-jährigen Bewohnerin versucht. Die Frau überlebte dank einer Notoperation den Angriff mit schweren Verletzungen.
R. arbeite laut Anklage im Spätdienst. Zwei Pfleger, die mit ihr arbeiteten, seien zur Tatzeit mit Verwaltungsarbeiten beschäftigt gewesen. „Die Angeklagte nutzte aus, dass die beiden Kollegen mit anderen Tätigkeiten beschäftigt waren“, sagte Staatsanwältin Maria Stiller. R. sei zudem bewusst gewesen, dass ihre Opfer schwer geschädigte Menschen waren – „Menschen, die sich nicht wehren konnten“.
Angeklagte berichtetet von zwei Suizidversuchen
Die zierliche blonde Angeklagte saß in einem schwarzen Cardigan und einer geblümten Bluse im Verhandlungssaal. Bei der Verlesung der Anklage blickte sie auf den Boden. Im Anschluss berichtete sie ausführlich über ihr Leben. Sie wurde demnach im brandenburgischen Rathenow geboren, wuchs bis zur Scheidung mit den Eltern und einer Schwester auf.
Schon als Kind habe sie unter Ängsten gelitten. „Ich verspürte eine tiefe Traurigkeit und Angst vor dem Leben, schon als Fünfjährige“, sagte R. und berichtete von zwei Suizidversuchen, verschiedenen Therapien sowie Aufenthalten in der Psychiatrie. Auch von ihren beiden Söhnen, von denen einer aufgrund einer Hirnhautentzündung schwerbehindert sei, erzählte sie.
Seit 1986 arbeitete R. als Pflegehilfskraft, zuerst in einem Altenheim, dann ab 1990 im Oberlinhaus. Eine Ausbildung zur Krankenpflegerin brach sie ab. Die Pflegetätigkeit sei ihre „Berufung“ gewesen. „Ich habe mir nie einen anderen Beruf vorstellen können“, sagte sie.
Auf die anschließenden Fragen des Vorsitzenden Richters Theodor Horstkötter antwortete R. ausführlich – mit leiser, aber klarer Stimme. Danach wurden zwei Kriminalbeamte als Zeugen gehört. Sie berichteten unter anderem von der Auffindesituation der Opfer und der Suche nach der Tatwaffe.
Die Opfer der Tat waren im April im Thusnelda-von-Saldern-Haus in Potsdam gefunden worden, einer Einrichtung des diakonischen Anbieters Oberlinhaus. Polizisten entdeckten die vier Todesopfer in verschiedenen Zimmern, der Einsatz war durch einen Notruf ausgelöst worden.
R. wurde unmittelbar danach unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Sie ist inzwischen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht und soll nach einer ersten Einschätzung vermindert schuldfähig sein. Für den Prozess sind bis Anfang Dezember zehn Verhandlungstage angesetzt. (afp/dl)
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