Urteil im Mordfall Susanna F. (14): Mädchenmörder Ali Bashar zu lebenslanger Haft verurteilt – Besonders schwere Schuld festgestellt
Spektakuläre Fluchtumstände, Rückholung durch den Bundespolizeipräsidenten und ein grausames Verbrechen – der Mordfall Susanna F. sorgte auch international für viel Aufmerksamkeit.
Nun ist der Prozess gegen den Iraker Ali Bashar beendet. Das Urteil vor dem Landgericht Wiesbaden wurde am heutigen Mittwoch, 10. Juli, gesprochen. Die Richter fanden eine lebenslange Haft als angemessen. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, sodaß eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist, berichtet unter anderem die „FAZ“ zu dem Urteil. Er habe kaltblütig, zielgerichtet und heimtückisch gehandelt, hieß es.
Der Iraker hatte in dem Prozess weder Reue noch Mitgefühl gezeigt.
Das Gericht stellte fest, dass dafür, dass der abgelehnte Asylbewerber das Mädchen in einem Waldstück bei Wiesbaden-Erbenheim vergewaltigt und erwürgt hatte. Die Leiche der 14-Jährigen wurde am 6. Juni 2018 nach einem Zeugenhinweis in einem Erdlock, mit Laub, Reisig und Steinen verscharrt, gefunden.
Allein Ali Bashar ist schuldig!
Der Vorsitzende Richter ging zudem in der Urteilsbegründung darauf ein, dass sich weder Susannas Mutter noch die Freundinnen des Mädchens etwas vorwerfen lassen müssten, dass irgendetwas falsch gemacht hätten.
Er würdigte ausdrücklich das Verhalten der Mutter und ihre Zeugenaussage, die ihm persönlich Respekt abnötige. Es sei ihr eindrücklich gelungen, Spekulationen über Susannas Lebenswandel und das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter auszuräumen, so Bonk.
Zu Ali Bashar gewandt sagte der Vorsitzende Richter unmissverständlich:
Allein Sie, niemand anderes, trägt die Schuld am Tod von Susanna.“
(Jürgen Bonk, Vorsitzender Richter)
Der Richter erkannte bei Ali Bashar eine „frauenverachtende Haltung“ in der die Frauen für ihn lediglich „Mittel zu selbstbezogener Bedürfnisbefriedigung“ seien. Auch Susanna habe er „einfach benutzt“.
Ein Rückblick auf die Ereignisse
23. MAI 2018
Der damals 21-jährige B. und Susanna laufen nachts gemeinsam die Gleise einer Regionalbahn in der Nähe von Alis Flüchtlingsunterkunft im Südosten Wiesbadens entlang. Beide lernten sich wenige Monate zuvor durch B.s jüngeren Bruder kennen. Der Verdächtige war im Herbst 2015 aus dem Irak nach Deutschland gekommen, sein Asylgesuch wurde im Dezember 2016 abgelehnt. Seither lebte er in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden.
In der Tatnacht sollen B. und Susanna zunächst in einem Gebüsch Geschlechtsverkehr gehabt haben – laut dem Verdächtigen einvernehmlich, die Staatsanwaltschaft geht aber von einer Vergewaltigung aus. Anschließend soll Susanna gedroht haben, zur Polizei zu gehen, woraufhin B. sie erwürgt und in einem Erdloch am Bahndamm verscharrt haben soll. Später an dem Tag meldet Susannas Mutter ihre Tochter bei der Polizei als vermisst. Diese beginnt in den folgenden Tagen mit der Suche nach dem Mädchen.
MÄRZ BIS MAI 2018
B. soll zusammen mit dem 14-jährigen Mansoor Q. – einem wichtigen Zeugen im späteren Gerichtsverfahren – in der Flüchtlingsunterkunft mehrfach eine Elfjährige sexuell missbraucht haben. Q. meldet sich rund eine Woche nach Susannas Tod bei der Polizei und gibt an, dass B. ihm von dem Mord erzählt haben soll.
2. JUNI 2018
B. fliegt mit seiner zehnköpfigen Familie mithilfe gefälschter Papiere zurück in die kurdischen Gebiete im Nordirak.
6. JUNI 2018
Die Polizei findet Susannas Leiche und stellt fest, dass sie Opfer eines Verbrechens wurde.
8. JUNI 2018
Kurdische Sicherheitskräfte nehmen B. auf Bitten der Bundespolizei fest.
9. JUNI 2018
Der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, fliegt zusammen mit Spezialkräften nach Erbil und bringt B. zurück nach Deutschland. Das erregt Protest der irakischen Regierung, weil es kein Auslieferungsabkommen zwischen dem Irak und der Bundesrepublik gibt. Romann erhält Lob aus der Politik, bei der Staatsanwaltschaft gehen aber mehrere Strafanzeigen gegen ihn ein.
10. JUNI 2018
Als Konsequenz aus dem Fall fordert Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), abgelehnte Asylbewerber schneller abzuschieben.
JANUAR 2019
Die Staatsanwaltschaft stellt ihre Ermittlungen gegen Romann wegen des Vorwurfs der Freiheitsberaubung ein. Romann betonte, B. sei aus dem Irak abgeschoben worden. Bundespolizisten hätten während des Flugs lediglich ihre Sicherungsaufgaben wahrgenommen. Ein drohendes Disziplinarverfahren des Innenministeriums gegen Romann bleibt aus.
Susannas Mutter wirft Merkel wegen ihrer offenen Flüchtlingspolitik Mitverantwortung am Tod ihrer Tochter vor. Sie kritisiert außerdem die Polizei, die sie nicht ernst genommen und zu spät reagiert habe.
12. MÄRZ 2019
Vor dem Landgericht Wiesbaden beginnt der Prozess gegen B., der gesteht, Susanna erwürgt zu haben, und sich dafür bei Susannas Familie entschuldigt. Die Vergewaltigung streitet er hingegen weiter ab. An die entscheidenden Momente will er sich nicht mehr erinnern können.
Im Laufe des Prozesses zeigt der Verdächtige dem Gericht den Tatort. Es gibt Streit um B.s Frauenbild. Eine Gutachterin attestiert ihm eine Persönlichkeitsstörung. Er sei nur auf seine eigenen Bedürfnisse konzentriert und manipuliere dafür auch andere Menschen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe.
19. März 2019: In einem weiteren Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden muss sich B. zusammen mit Q. für die mutmaßliche Vergewaltigung der Elfjährigen verantworten. Der Prozess findet wegen des Alters des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (afp/red)
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