Nach Tiergarten-Urteil: Bundesregierung weist zwei russische Diplomaten aus
Nach dem Urteil im Tiergarten-Mord hat die Bundesregierung zwei Diplomaten der russischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt. „Dieser Mord in staatlichem Auftrag, wie vom Gericht heute festgestellt, stellt eine schwerwiegende Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität Deutschlands dar“, sagte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) am Mittwochnachmittag. „Wir haben daher den Botschafter Russlands zu einem Gespräch einbestellt“, so die Ministerin.
Ihm sei mitgeteilt worden, dass „zwei Angehörige des diplomatischen Personals der russischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt werden“, sagte Baerbock. „Ich habe gestern mit dem russischen Außenminister Lawrow telefoniert und bekräftigt, dass wir einen offenen und ehrlichen Austausch mit Russland wollen und brauchen – in unser beider Interesse“.
Dies müsse auf dem Boden des Völkerrechts und gegenseitigen Respekts stattfinden. „Es ist ganz klar, dass Handlungen wie der Mord im Tiergarten diesen Austausch schwer belasten“, so Baerbock.
„Die Bundesregierung wird alles tun, was möglich ist, um die Sicherheit in unserem Land und den Respekt vor unserer Rechtsordnung zu gewährleisten.“ Der „Spiegel“ berichtet unter Berufung auf eigene Informationen, die beiden akkreditieren, Diplomaten würden dem russischen Geheimdienst FSB zugeordnet.
Lebenslange Haft im „Tiergarten-Mord“-Prozess
Das Berliner Kammergericht hatte zuvor einen russischen Staatsbürger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Berliner Kammergericht sah es als erwiesen an, dass der russische Staatsbürger im August 2019 einen tschetschenischstämmigen Georgier in dem Park in der Hauptstadt erschossen hatte. Der Fall belastet auch die deutsch-russischen Beziehungen schwer.
Die Richter erkannten zusätzlich auf die besondere Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Das Urteil entsprach der Forderung der Bundesanwaltschaft, die wegen der besonderen Bedeutung des Falls die Ermittlungen und die Anklage übernommen hatte.
Mordanschlag im Auftrag staatlicher russischer Stellen
Nach Überzeugung der Behörde handelte es sich um einen Mordanschlag im Auftrag staatlicher russischer Stellen. Die Verteidigung des Beschuldigten forderte Freispruch.
Bei dem Opfer handelt es sich um einen tschetschenischstämmigen Georgier, der nach Darstellung der Bundesanwaltschaft früher als Milizenführer während des zweiten Tschentschenienkriegs 2000 und 2004 gegen Russland kämpfte und von russischen Sicherheitskräften als Staatsfeind betrachtet wurde.
Der Angeklagte ist demnach ein früherer Oberst des russischen Geheimdiensts FSB, der eigens für die Tat mit einer Aliasidentität über Umwege nach Berlin reiste.
Der Beschuldigte wurde unmittelbar nach dem Verbrechen am 23. August 2019 in der Nähe des Tatorts von Polizisten festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Auf das Opfer waren drei Schüsse aus einer Pistole mit Schalldämpfer abgegeben worden, vor der Tat hatte sich der Angeklagte laut Anklage dem Getöteten in dem Park im Zentrum von Berlin von hinten auf einem Fahrrad genähert.
Moskau: Urteil ist „politisch motiviert“
Der Fall wurde vor einem Staatsschutzsenat verhandelt. Die Tat und die Ermittlungen dazu belasten das Verhältnis zwischen Russland und Deutschland schwer. Nach der Tat wies die Bundesregierung als Reaktion zwei russische Diplomaten aus. Die russische Seite wies die Vorwürfe eines staatlichen Auftragsmords als haltlos zurück.
Der russische Botschafter in Deutschland, Sergej Netschajew, hat das Urteil zum Tiergarten-Mord als „politisch motiviert“ kritisiert. „Wir halten dieses Urteil für eine voreingenommene und politisch motivierte Entscheidung, welche die ohnehin schwierigen deutsch-russischen Beziehungen erheblich belastet“, hieß es in einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung des Botschafters.(afp/dts/dl)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion