Spekulationen um Toten im Klinikum Karlsruhe – Obduktionsergebnisse stehen aus

Wurde der Patient im Städtischen Klinikum Karlsruhe nicht behandelt oder wollte er nicht behandelt werden? Dieser Frage geht derzeit die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nach.
Titelbild
Rote Rose auf einem Grabstein.Foto: iStock
Epoch Times22. November 2021

In der vergangenen Woche sorgte der Tod eines angeblich ungeimpften Patienten, der im Klinikum Karlsruhe nicht behandelt worden sein soll, für Schlagzeilen.

Laut Medienberichten ist der nach einem Unfall ins Städtische Klinikum Karlsruhe eingelieferte Mann am 13. November verstorben. In den sozialen Medien verbreitete sich ein Video, das den Patienten auf dem Boden liegend in einem Zimmer gezeigt haben soll. Unbestätigt ist, wo und wann das Video aufgenommen wurde. Gegen die Klinik wurden schwere Vorwürfe erhoben, wonach der Patient nicht behandelt worden sein soll, weil er ungeimpft war.

Diese Vorwürfe wies die Klinik vehement zurück. Der Impfstatus habe keinerlei Einfluss auf Therapie- und Behandlungsentscheidung, hieß es. „Die Behauptungen sind nicht nur nicht im Gesamtkontext, sondern auch für sich genommen unwahr und völlig aus dem konkreten Behandlungsgeschehen gerissen.“ Die Geschäftsführung und die Einsatzleitung seien seit Wochen tagtäglich damit beschäftigt, eine bestmögliche Versorgung aller behandlungsbedürftigen Personen – sowohl geimpft als auch ungeimpft – sicherzustellen.

Laut Klinik wird jede Behandlungs- und Therapieentscheidung individuell getroffen und in Absprache mit dem Patienten oder seinen legitimierten Angehörigen entsprechend der ärztlichen Heilkunst umgesetzt. Zu berücksichtigen seien allerdings auch Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht – beispielsweise wenn der Patient eine Behandlung ablehne.

„Lehnt ein Patient beispielsweise eine angebotene lebenserhaltende Maßnahme ab, darf der Arzt diese Maßnahme nicht durchführen, wenn im konkreten Falle keine Hinweise auf einen die freie Willensbildung ausschließenden Zustand vorliegen“, so die Klinik.

Selbst bei bestehender Lebensgefahr habe der Arzt den ausdrücklich erklärten entgegenstehenden Willen des Patienten zu respektieren. Ärztliche Behandlungsmaßnahmen ohne Einwilligung des Patienten seien rechtlich nicht zulässig.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine Obduktion des Verstorbenen veranlasst. Diese wurde bereits durchgeführt, aber die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Nach Auskunft des Pressesprechers, Staatsanwalt Manuel Graulich, wird vor allem geprüft, ob der Patient eine ärztliche Behandlung abgelehnt hat. (sua)



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