Sachsen-Anhalt: Fünf Millionen Euro für Bewachung des radikalen Islamisten Ayman N.

Seit drei Jahren stockt das Verfahren vor dem Kammergericht Berlin gegen den mutmaßlichen IS-Sympathisanten Ayman N., der in Sachsen-Anhalt lebt – wegen Nachermittlungen. Seit dieser Zeit wird der radikale Islamist 24/7 überwacht.
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PolizeiFoto: über dts Nachrichtenagentur
Von 26. August 2020

Im Jahr 2015 ist der in Sachsen-Anhalt lebende, heute 19-jährige Syrer Ayman N. als unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber in Deutschland eingereist. Schon Anfang 2017 nimmt er jedoch via Internet Kontakt zu Anhängern der Terrormiliz „Islamischer Staat“ auf.

Ayman N. hatte „etwas Größeres vor“

Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, geriet er dabei auch an einen verdeckt arbeitenden Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Diesem eröffnete er, dass er mit dem Gedanken spiele, in Deutschland einen Terroranschlag zu verüben, der eine möglichst große Zahl an Todesopfern fordern sollte.

„Ich bin nicht nach Deutschland eingereist, um hier zu leben“, soll Ayman N. in einem Chat geäußert haben. „Auch nicht, um hier mit einem Messer ein oder zwei Menschen zu töten. Ich habe Größeres vor…“ In weiterer Folge soll er sich auch nach einem Sprengstoffgürtel erkundigt haben. Auch nach einer Bauanleitung zur Herstellung eines Sturmgewehres AK 47 habe er gefragt.

Die Behörden kommen zu dem Schluss, die Beweise reichen aus, um ein Verfahren wegen „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ gegen Ayman N. einzuleiten. Im August 2017 belasten ihn Zeugen vor dem Landgericht Halle schwer und sprechen von einem „Schläfer“ des IS. Daraufhin übernimmt der Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin den Fall.

Seit drei Jahren wieder zurück in Sachsen-Anhalt

Zwar kommt der Syrer am 4. September 2017 in Untersuchungshaft, wenig später aber wieder frei, weil die Kammer Nachermittlungen für erforderlich ansah. Diese dauern bis heute an, die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg will gegenüber der „Bild“ keine näheren Details zum Fall nennen.

Jedenfalls lebt der Gefährder seither wieder in Sachsen-Anhalt. Dort wird Ayman N. im Rahmen der Gefahrenabwehr nun rund um die Uhr überwacht. Die „Volksstimme“ schreibt:

„Geht Ayman N. einkaufen, folgen ihm vier Zivilpolizisten mit zwei Autos. Kehrt er in seine Unterkunft zurück, parken die Polizeibeamten rechts und links neben dem Haus. Auch nachts. Und das alles seit Dezember 2017, Tag für Tag.“

Islamist muss Fußfessel tragen

Die Beamten wechseln sich in Acht-Stunden-Schichten ab, jeder der Schritte N.s werde überwacht. Diese Dauerüberwachung „bindet Kräfte, die an anderen Stellen dringend gebraucht werden“, klagt Peter Meißner vom Bund Deutscher Kriminalbeamter gegenüber der „Bild“.

Inzwischen seien einzig für die Bewachung des Islamisten mehr als 95.000 Einsatzstunden der Polizei aufgelaufen. Das Innenministerium in Magdeburg veranschlagt pro Beamten einen Stundensatz von 52 Euro. In Summe ergebe dies – ohne Berücksichtigung von Spritkosten – knapp fünf Millionen Euro, die bislang für die Überwachung des Gefährders aufgewendet wurden.

Ein Ende ist nicht in Sicht. Immerhin ist aber der Spielraum des Extremisten eingeschränkt: Er ist verpflichtet, eine elektronische Fußfessel zu tragen – und die maximale Strecke, die Ayman N. sich von seiner Unterkunft wegbewegen darf, reicht bis zum Supermarkt im Ort.



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