Krebspatientin soll für Ausflug 300 Euro Strafe zahlen – Polizei handelte nach „internen Vorgaben“
Ein 43-jähriger Immobilienmanager und seine 38-jährige Freundin gerieten zu Ostern in Ettal bei Garmisch-Partenkirchen in eine Polizeikontrolle. Das Pärchen wurde angehalten und die Beamten verlangten nach den Papieren und Ausweisen. Die Polizisten hielten hier laut einem Bericht des „Focus“ mehrfach den eingeforderten Mindestabstand nicht ein. Die gesundheitlich angeschlagene Beifahrerin fürchtete, dass sie angesteckt werde. Als ehemalige Krebspatientin gehört sie zur Risikogruppe.
Fast gleichgültig machten die Beamten weiter. Die Insassen des Autos erinnern sie an die Tröpfcheninfektion und werden mit einer harschen Antwort „beruhigt“. Das Handeln der Beamten wird im „Focus“ als gleichgültig gegenüber Bitten und die Erkrankung der Freundin geschildert.
Am Ende erhalten die beiden Reisenden eine Strafe von insgesamt 300 Euro. Der Grund: „Nichteinhalten des Mindestabstands zu einer nicht im eigenen Hausstand lebenden Person.“ Die Beamten untermauerten die Strafe zudem mit dem Hinweis, dass man gemäß „interner Anweisung“ handle.
Saftige Strafe für Krebspatientin und ihren Freund
Laut Innenministerium ist der Kontakt mit dem Lebensgefährten erlaubt, selbst wenn dieser Partner nicht im selben Haushalt wohnt. Auch die gemeinsame Fahrt ist laut Innenministerium zulässig – mit einem anschließenden Spaziergang. Nicht zu vergessen auf den Beisatz: „Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen“.
Das Pärchen legte Beschwerde ein. Die Polizeibehörde versprach daraufhin, dem Sachverhalt auf den Grund zu gehen. Kurze Zeit später meldete sich laut dem „Focus“-Bericht der Rosenheimer Polizeipräsident Robert Kopp persönlich mit der Information, dass das Paar kein Bußgeld bezahlen müsse. (cs)
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