Cum-Ex-Urteil: Angeklagter bekommt dreieinhalb Jahre Haft

Der ehemalige Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft der Hamburger Privatbank M.M. Warburg ist wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Er muss ins Gefängnis.
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Richterhammer. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times9. Februar 2022

In dem milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal hat das Bonner Landgericht ein weiteres Urteil gefällt. Ein inzwischen 63-Jähriger wurde wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, wie eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch sagte.

Der einstige Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft der Hamburger Privatbank M.M. Warburg soll mit den Geschäften, in die er involviert war, für einen Steuerschaden von 109 Millionen Euro gesorgt haben.

Mit dem Schuldspruch blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für sieben Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe für angemessen gehalten. Bei der Strafzumessung habe die Kammer das umfassende Geständnis des Angeklagten berücksichtigt, sagte die Gerichtssprecherin.

Das Bonner Landgericht und die Kölner Staatsanwaltschaft spielen bei der Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte eine zentrale Rolle, weil das Bundeszentralamt für Steuern seinen Sitz in der ehemaligen Bundeshauptstadt hat. An dem Landgericht fand 2019 und 2020 der erste Cum-Ex-Strafprozess statt, der mit einem Schuldspruch gegen zwei ehemalige Aktienhändler endete. Ein weiteres Bonner Verfahren mündete später ebenfalls in der Verurteilung eines Angeklagten.

Verwirrspiele

Der erste Fall landete vor dem Bundesgerichtshof, der die Haltung der Bonner Richter im vergangenen Sommer bestätigte. Damit war entschieden, dass Cum-Ex nicht nur Abzocke unter Ausnutzung einer Gesetzeslücke war, sondern eine Straftat. Eine Vielzahl von weiteren Cum-Ex-Strafverfahren wird deutsche Gerichte noch lange beschäftigen.

Bei „Cum-Ex“-Geschäften schoben Banken und andere Finanzakteure Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her. Das Ziel des Verwirrspiels war die Erstattung von Steuern, die gar nicht bezahlt worden waren. Der Staat büßte dadurch Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein. Die Hochphase von Cum-Ex war im Zeitraum 2006 bis 2012. (dpa/red)



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