Bundesanwaltschaft erhebt Mordanklage nach islamistischer Messerattacke von Dresden
Nach der offenbar islamistisch motivierten Messerattacke von Dresden mit einem Toten hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben.
Der Syrer Abdullah A. H. H. sei des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung hinreichend verdächtig, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mit. Er soll am 4. Oktober 2020 auf ein homosexuelles Paar eingestochen haben, einer der Männer erlag seinen Verletzungen.
Die Anklage wurde laut Mitteilung bereits am 10. Februar erhoben. Einen entsprechenden „Spiegel“-Bericht vom 11. Februar wollte die Bundesanwaltschaft damals nicht bestätigen.
Bundesanwaltschaft: Verdächtigte handelte aus einer radikalislamistischen Gesinnung heraus
Laut Anklageschrift handelte der Verdächtige aus einer radikalislamistischen Gesinnung heraus. Er habe die beiden Tatopfer ausgewählt, um sie als Repräsentanten einer vom ihm als „ungläubig“ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung mit dem Tod zu bestrafen, heißt es in der Mitteilung.
Die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen waren zusammen für eine touristische Reise nach Dresden gefahren.
Nach der Tat entkam A. H. H. zunächst. Bei der Auswertung von Spuren stieß die Polizei auf den Syrer und leitete eine Fahndung ein. Am 20. Oktober wurde er vorläufig festgenommen, einen Tag später übernahm die Bundesanwaltschaft – die unter anderem für die Verfolgung terroristischer Gruppierungen zuständig ist – die Ermittlungen.
Tatverdächtigte ist erheblich vorbestraft
Die Tat sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil der inzwischen 21-Jährige nach Behördenangaben erheblich vorbestraft ist und erst wenige Tage zuvor aus einer Jugendstrafvollzugsanstalt entlassen worden war.
2018 war er unter anderem wegen Werbens um Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt worden, 2019 wegen Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
Er war als islamistischer Gefährder eingestuft, konnte aber wegen des Abschiebestopps nach Syrien vorerst geduldet in Deutschland bleiben. Obwohl er nach seiner Haftentlassung sowohl vom Landeskriminalamt als auch vom Verfassungsschutz observiert wurde, gelang es ihm offenbar, die Tat zu begehen.
Aktuell sitzt A. H. H. in Untersuchungshaft. Der Staatsschutzsenat des Dresdner Oberlandesgerichts muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. (afp)
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