Waffe vom München-Anschlag legal zu erwerben – so kam Emrah I. in den Besitz seines Gewehrs

Nach Aussagen des mutmaßlichen Verkäufers soll Emrah I. sein Repetiergewehr erst am Tag vor seiner Reise nach München bei ihm erstanden haben, obwohl der 18-Jährige mit einem Waffenverbot belegt war. In Österreich sind Waffen dieser Bauart unter bestimmten Auflagen frei verkäuflich.
Titelbild
Solch eine Waffe, ein Modell Mauser 98k, soll der Islamist Emrah I. bei seinem Anschlag benutzt haben.Foto: Armémuseum (The Swedish Army Museum), CC BY 4.0
Von 6. September 2024

Emrah I., der am Donnerstag in München im Umfeld des NS-Dokumentationszentrums erschossene IS-Sympathisant, hatte sein Repetiergewehr erst am Vortag erworben. Das meldet die „Bild“ unter Berufung auf den mutmaßlichen Verkäufer.

Der Handel sei am 4. September 2024 bei Salzburg über die Bühne gegangen, habe der Verkäufer der Polizei mitgeteilt. Er habe das Gewehr anhand der Videobilder wiedererkannt. Ob es sich bei dem Zeugen um einen Privatmann oder um einen professionellen Händler gehandelt hatte, geht aus dem „Bild“-Bericht nicht hervor. Vieles spricht jedoch für einen Privatmann.

Waffen der Kategorie C unter bestimmten Bedingungen frei verkäuflich

Denn in Österreich ist es gewerblichen Waffenhändlern gemäß Paragraf 35 des Waffengesetzes (WaffG) zwar erlaubt, Schusswaffen einer bestimmten Bauart („Kategorie C“) frei zu verkaufen, aushändigen darf der Händler die Ware aber erst drei Tage nach Geschäftsabschluss – es sei denn, der Käufer ist Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte, einer Jagdkarte oder eines Erlaubnisscheins für die unmittelbare „Ausfuhr“ des Gegenstands. Dann darf die Waffe sofort übergeben werden.

Nach Paragraf 56 WaffG sind Händler in Österreich zudem verpflichtet, entweder die Waffe sofort zu registrieren oder „unverzüglich bei der nach dem Ort der Betriebsstätte zuständigen Behörde unter Angabe der Namen, des Geschlechts, des Geburtsdatums sowie des Geburtsortes des Erwerbers anzufragen, ob gegen diesen ein Waffenverbot erlassen worden ist“.

Emrah I. mit Waffenverbot belegt

Doch diese Pflicht wurde im Fall von Emrah I. offenbar ebenso wenig eingehalten wie die dreitägige Wartefrist vor der Übergabe. Andernfalls wäre aufgefallen, dass Emrah I. auf behördliches Verbot hin bis zum Jahr 2028 gar keine Waffe hätte besitzen dürfen.

Nach Paragraf 35 (6) WaffG haben auch Waffenbesitzer, die ihre „Schusswaffe der Kategorie C anders als durch Veräußerung“ in andere Hände geben, die Pflicht, den Besitzerwechsel innerhalb von sechs Wochen an die zuständige Behörde zu melden. Außerdem müssen sie einen Nachweis über den Verbleib der Waffe vorlegen können.

Sein Waffenbesitzverbot soll sich Emrah I. laut „Bild“ 2023 im Alter von 16 Jahren eingehandelt haben. Es sei vorerst bis zum Jahr 2028 ausgesprochen worden. Anlass sei damals ein Körperverletzungsdelikt in einer Schule gewesen.

Schon damals hätten die Behörden gewusst, dass der Jugendliche mit der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) sympathisierte: Auf seinem Smartphone sei entsprechendes Propagandamaterial gefunden worden. Ein Verfahren wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sei seinerzeit aber eingestellt worden, so die „Bild“.

Schüsse in der Münchener City

Emrah I. war am Vormittag des 5. September 2024 aufgefallen, weil er mit einem Repetiergewehr in unmittelbarer Nähe des israelischen Generalkonsulats und des NS-Dokumentationszentrums in München herumspaziert war und dabei Schüsse abgegeben hatte. Als Polizeibeamte vor Ort eintrafen, entwickelte sich schnell ein Schusswechsel. Dabei wurde der 18-Jährige erschossen. Das Gelände war zeitweilig abgesperrt worden.

Dem „Focus“ zufolge war Emrah I. 2006 in Österreich mit „bosnischen Wurzeln“ zur Welt gekommen. Er habe zusammen mit seinen Eltern in Neumarkt am Wallersee im Salzburger Land gewohnt. Seit dem Vorfall in der Schule 2023 sei er nicht mehr polizeilich in Erscheinung getreten.

Die Ermittler gehen davon aus, dass er in München einen Terroranschlag hatte ausführen wollen. Die Aktion habe nach Einschätzung von Polizei und Generalstaatsanwaltschaft wohl einen „Bezug zum Generalkonsulat des Staates Israel“. Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus sei dabei, mehr über die genauen Beweggründe des Getöteten herauszufinden.

Genau 52 Jahre zuvor, am 5. September 1972, hatte das Olympia-Attentat von München international für Entsetzen gesorgt. Damals hatten palästinensische Terroristen die israelische Delegation überfallen, zwei Sportler getötet und neun als Geiseln genommen. Eine Befreiungsaktion endete für die Geiseln tödlich. Das israelische Konsulat München war zum Jahrestag wegen einer Gedenkfeier geschlossen gewesen.



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