Thüringen: Vorbestrafter Somalier nach Messerangriff in Untersuchungshaft

Nach einem Streit vor einem Supermarkt griff ein alkoholisierter 27-Jähriger am Montagnachmittag in Waltershausen in Thüringen einen Kontrahenten mit einem Messer an. Der wegen Gewaltdelikten vorbestrafte somalische Staatsangehörige sitzt nun in Untersuchungshaft im Landkreis Gotha.
Ein Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Polizeiwagens.
Ein Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Polizeiwagens. (Symbolbild)Foto: Friso Gentsch/dpa
Von 28. August 2024

Das Opfer ist mit leichten Verletzungen davongekommen, der Tatverdächtige sitzt mittlerweile unter anderem wegen des Verdachts auf versuchten Totschlag in Untersuchungshaft. Ein Vorfall vom Montagnachmittag, 26. August, in Waltershausen im Landkreis Gotha hat in ganz Thüringen Aufsehen erregt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen einen 27-jährigen Somalier, der in Tötungsabsicht ein Messer zum Einsatz gebracht haben soll.

Konfrontation mit Messereinsatz in den späten Nachmittagsstunden

Im Polizeibericht der Landespolizeiinspektion Gotha war die Rede von einem „Streit zwischen verschiedenen Personen“, die „teils alkoholisiert“ gewesen seien. Die Konfrontation habe in den späten Nachmittagsstunden stattgefunden. Im Zuge dieser Auseinandersetzung soll ein 27-jähriger somalischer Staatsangehöriger einen 46-jährigen Kontrahenten bedroht und anschließend mit einem Messer leicht verletzt haben.

Im Polizeibericht heißt es, dass der Tatverdächtige „polizeilich bereits bekannt“ gewesen sei. Man habe ihn noch vor Ort vorläufig festgenommen. Die Ermittlungen wurden vorerst wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen. Über den Aufenthaltstitel des 27-Jährigen waren aus dem Polizeibericht keine Erkenntnisse zu gewinnen.

In der „Thüringer Allgemeinen“ war am Dienstag die Rede davon, dass ursprünglich nur zwei Männer in den Streit involviert gewesen sein sollen. Diese seien in der Nähe eines Supermarktes an der August-Trinius-Straße aneinandergeraten. Weitere Personen sollen erst während der Tatausführung dazwischengegangen sein.

Zeitung: Eindeutige Drohungen gegen Anwesende vor Ausführung der Tat

Die Zeitung berichtete zudem darüber, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt beim Amtsgericht Gotha den Erlass eines Haftbefehls beantragt habe. Mittlerweile sei die Rede von versuchtem Totschlag, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung.

Der 27-Jährige soll erst mehreren Personen gegenüber erklärt haben, er werde „euch und eure Familien“ töten. Anschließend soll er mit einem Messer gezielt in die Richtung des Halses des 46-Jährigen gestochen haben. Dabei habe er den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen. Dieser konnte jedoch ausweichen und wurde nur leicht verletzt. Der Tatverdächtige soll noch weitere Stichbewegungen in Richtung des Geschädigten gemacht haben, bis er infolge der Intervention Anwesender von seinem Handeln abließ.

Die „Bild“ will noch weitere Erkenntnisse über die Hintergründe des Geschehens aufgedeckt haben. Deren Bericht zufolge hatte der Verdächtige die Kontroverse von sich aus herbeigeführt, indem er in alkoholisiertem Zustand Anwesende angehustet habe.

Auf die Forderung hin, dies zu unterlassen, soll der Verdächtige aggressiv reagiert haben. Daraufhin sei die Situation eskaliert. Allerdings ließ dieser sich bei Eintreffen der Polizei widerstandslos festnehmen. Der 27-Jährige wurde zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske veranlasst.

Mutmaßlicher Messerstecher bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft

Nachdem der bestellte Dolmetscher zum Haftprüfungstermin am Dienstagnachmittag nicht erschienen war, konnte dieser erst am Abend stattfinden. Wie der MDR berichtet, wurde dem Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft stattgegeben.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der 27-Jährige bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft. Welche Gründe bis dato einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme entgegenstanden, geht aus den vorhandenen Informationen nicht hervor. Der Strafrahmen im Fall einer Verurteilung wegen Totschlags reicht von fünf bis fünfzehn Jahren Freiheitsentzug. Versuchsdelikte führen regelmäßig nicht zur vollständigen Ausschöpfung des Strafrahmens.



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