Neuer Sicherheits-Gesetzentwurf: Passbilder für Reisepass nur noch im Amt

Es sollen Manipulationen bei den Passbildern verhindert werden - aus Sicherheitsgründen. Deshalb werden künftig die Bilder für den Reisepass im Amt gemacht.
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Um Ausweise fälschungssicher zu machen, sollen Passbilder künftig nur noch im Bürgeramt entstehen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vor.Foto: Michael Kappeler/dpa/dpa
Epoch Times8. Januar 2020

Mit einem neuen Gesetz soll die Manipulation bei Passfotos eingedämmt werden. Das bisherige Verfahren, bei dem Antragssteller ein mitgebrachtes Passbild bei der Behörde abgeben, sei „nicht mehr zeitgemäß“, da diese Fotos manipuliert sein könnten, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin.

Wer einen neuen Reisepass beantragt, soll künftig kein Passbild mehr zur Behörde mitbringen müssen. Das Foto für den Pass solle künftig  vor Ort auf dem Amt gemacht werden, um Manipulationen zu verhindern, hieß es.

Gesetzentwurf ist unterwegs

Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich nach Ministeriumsangaben derzeit in der Länder- und Verbändebeteiligung. Für die Neuregelung soll es eine zweijährige Übergangsfrist geben.

Nach Angaben des Sprechers hat die Bundespolizei im vergangenen Jahr 950 Fälle von Ausweismissbrauch registriert, im Vorjahr seien es 727 Fälle gewesen. Diese Zahlen bezögen sich lediglich auf den Einsatzbereich der Bundespolizei.

Morphing – aus zwei mach‘ eins

Als Beispiel nannte er das sogenannte „Morphing“ – dabei werden Fotos zweier Menschen „so miteinander vereinigt, dass man mit bloßem Auge nicht mehr erkennen kann, ob es die eine oder andere Person ist“, sagte der Sprecher. „Daraus ergibt sich ein Sicherheitsrisiko bei der Identifizierung von Personen bei der Passvorführung.“

Fotofachgeschäfte mit Existenzsorgen

Der Einzelhandel fürchtet wegen der Passfoto-Pläne der Bundesregierung um die Existenz der Fotofachgeschäfte. Die geplante Änderung der Passbildregelung sei ein Beitrag „zum Sterben des Fachhandels und der Verödung unserer Innenstädte“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes HDE, Stefan Genth, der „Passauer Neuen Presse“ von Donnerstag.

„Das kann am Ende auch den einen oder anderen Fotofachhändler so in Schieflage bringen, dass er aufgeben muss. Da stehen Arbeitsplätze und ein Stück Heimat für viele Menschen auf dem Spiel.“

Genth hob hervor, auch im Handel könnten Passfotos erstellt und anschließend elektronisch sicher an die Ämter übermittelt werden. An entsprechenden Lösungen werde bereits zusammen mit Technologieanbietern und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gearbeitet.

Da der Gesetzentwurf noch in der Länder- und Verbändebeteiligung befindet, können „Fotografen- und Handelsverbände ihre Position einbringen“, wie der parlamentarische Innen-Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) angesichts der scharfen Kritik betonte. Man wolle durch Lichtbildaufnahme in der lokalen Behörde die Beantragung von Personalausweis und Reisepass „bürgerfreundlicher, zukunftsfest und manipulationssicher“ machen. Die Einspruchsfrist: 28. Januar.

Fragen und Antworten

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Passbildern vom Bürgeramt:

MUSS ICH MEINEN PERSONALAUSWEIS ODER PASS DESHALB ERNEUERN?

Nein. Die Regelung werde – wenn sie in dieser Form verabschiedet wird – nur für neu beantragte Pässe und Personalausweise gelten, sagte ein Ministeriumssprecher.

WARUM SOLLEN DIE FOTOS DIREKT IN DER PASSSTELLE GEMACHT WERDEN?

Fotos kann man fälschen. Anlass für die Neuregelung ist etwa das sogenannte Morphing. „Bei diesem technischen Verfahren werden Bilder mehrerer Personen – in der Regel zwei – so miteinander vereinigt, dass Sie mit dem bloßen Auge nicht mehr erkennen kann, ob es die eine oder andere Person ist“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch.

Wenn ein Passbild so manipuliert sei, könnten beide Personen den Ausweis für einen Grenzübertritt benutzen, heißt es in dem Papier. Es sei nötig, Pässe und Personalausweise fälschungssicher zu machen, damit deutsche Bürger auch in Zukunft visafrei in die meisten Staaten reisen könnten, so das Ministerium.

BRAUCHE ICH EINEN EXTRA FOTO-TERMIN IM BÜRGERAMT?

Ein zusätzlicher Termin sei nicht nötig, erklärte das Ministerium. Die Antragsteller müssten auch künftig nur einmal zur Passstelle kommen.

WIE LÄUFT DAS FOTOGRAFIEREN IM AMT AB?

Jede Passstelle soll dem Papier zufolge zwei Foto-Automaten bekommen. Das Passbild ist „in Gegenwart eines Mitarbeiters“ aufzunehmen und „elektronisch zu erfassen“. Sprich: Direkt nach der Aufnahme soll das Foto in digitaler Form bei der Behörde gespeichert werden. Statt Foto-Automaten könnten auch Kameras auf Schreibtischen der Amts-Mitarbeiter aufgestellt werden, sagte der Sprecher. Die genaue technische Umsetzung werde noch diskutiert.

WIE VIEL KOSTET DAS PASSBILD AUF DEM AMT?

Ein Passbild werde voraussichtlich zwischen vier und sechs Euro kosten, sagte der Sprecher. Dies sei eine Aufwandsentschädigung. Die Gebühr für einen Pass oder einen Personalausweis soll zudem innerhalb der ersten fünf Jahre um rund drei Euro steigen, heißt es in dem Gesetzentwurf „zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“.

WIE VIEL KOSTET DIE NEUREGELUNG FÜR DIE STEUERZAHLER?

177 Millionen Euro soll die Anschaffung und Wartung der Foto-Automaten in den ersten fünf Jahren kosten, wie es in dem Entwurf heißt. Für die Instandhaltung der Foto-Terminals fielen nach Ablauf der ersten fünf Jahren rund 12 Millionen Euro jährlich an. 11.000 Foto-Automaten sollen demnach insgesamt angeschafft werde.

WAS SOLL SICH NOCH ÄNDERN?

Die Gültigkeit von Kinderreisepässen, die weder Chip noch biometrische Daten in sich tragen, soll dem Papier zufolge auf ein Jahr verkürzt werden. Kinderreisepässe mit biometrischen Daten werden demnach weiterhin beantragbar sein; sie seien sechs Jahre lang gültig. Damit setze das Ministerium eine EU-Verordnung um.

Zudem soll im Reisepass auch ein drittes Geschlecht angegeben werden können. „Für eine Person, die weder männlich („M“) noch weiblich („F“) ist, wird in der visuell lesbaren Zone des Passes ein „X“ eingetragen“, heißt es in dem Papier. Dies entspreche den Regularien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation.

AB WANN SOLL DIE NEUREGELUNG GELTEN?

Die Neuerungen sollen nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in Kraft treten, also ungefähr im Sommer 2022 – vorausgesetzt, Bundestag und Bundesrat stimmen innerhalb der kommenden Monate zu. (dpa/dts/afp/sm)



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