„Neue Erkenntnislage“: 36-Jähriger nach drei Angriffen auf Polizeibeamte nun doch in Untersuchungshaft

Sechs Polizeibeamte soll ein 36-Jähriger am vergangenen Wochenende an den Hauptbahnhöfen Karlsruhe und Mannheim angegriffen haben. Dabei ist offenbar ein Teppichmesser zum Einsatz gekommen. Nun sitzt der Verdächtige nach anfänglicher Freilassung doch in Untersuchungshaft.
Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) hat zwei Geiseln in Köln befreit. (Foto-Illustration)
Symbolbild: PolizeieinsatzFoto: Friso Gentsch/dpa
Von 12. Juli 2024

Erst mit Verzögerung hat das Amtsgericht Karlsruhe Haftbefehl gegen einen 36-Jährigen erlassen, der am Freitag und Samstag der Vorwoche sechs Polizeibeamte auf mehreren Hauptbahnhöfen angegriffen haben soll. Einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und der Bundespolizeiinspektionen Karlsruhe und Münster zufolge wurde der nigerianische Staatsangehörige am Mittwoch, 10. Juli, festgenommen. Zuvor hatten ihn demnach Beamte der Bundespolizeiinspektion Münster am Hauptbahnhof Hamm kontrolliert.

Polizeibeamte beobachteten polizeibekannten Mann bei Ansprache eines Achtjährigen

Der 36-Jährige, nach Angaben von „Bild“ Asylsuchender, hatte den Sicherheitsbehörden zufolge am Freitag und Samstag der Vorwoche, 5./6. Juli, auf den Hauptbahnhöfen Karlsruhe und Mannheim gleich dreimal Bundespolizisten angegriffen. Dabei soll er ein sogenanntes Cuttermesser zum Einsatz gebracht haben.

Insgesamt wurden dabei sechs Polizeibeamte verletzt, zwei mussten deshalb ihren Dienst abbrechen. Mittlerweile befinden sich der Mitteilung zufolge alle Betroffenen wieder auf dem Weg der Besserung und können zeitnah ihren Dienst wieder aufnehmen.

Anlass der ursprünglichen Amtshandlung gegen den 36-Jährigen sei gewesen, dass dieser am Freitagmittag auf dem Hauptbahnhof in Karlsruhe einen achtjährigen Jungen in einer Schülergruppe angesprochen habe. Dabei habe er diesem auch an die Schulter gefasst. Da der Mann bereits polizeibekannt gewesen sei, haben die Beamten einen Anlass gesehen, einzuschreiten.

Bereits bei zweiter Amtshandlung waren Todesdrohungen ausgesprochen worden

Der 36-Jährige reagierte auf die Ansprache aggressiv. Dem Polizeibericht vom Einsatztag zufolge biss er einen Beamten in die Hand, drei weitere erlitten Schürfwunden. Von weiteren Amtshandlungen anlässlich dieses Vorfalls ist darin nicht die Rede.

In der Nacht zum Samstag soll der Mann ein weiteres Mal auffällig geworden sein. Eine Ansprache vonseiten der Polizei erfolgte, nachdem der Verdächtige sich zuvor eine Beförderungsleistung erschlichen haben soll. Er soll den Nachtzug von Amsterdam nach Zürich (NJ402) ohne gültigen Fahrausweis genutzt haben.

Der 36-Jährige hat der Darstellung der Beamten zufolge auf mehrere Aufforderungen, den Zug zu verlassen, nicht reagiert. Stattdessen solle er Todesdrohungen gegen diese ausgestoßen haben. Den Beamten gelang es, den Verdächtigen unter Anwendung einfacher körperlicher Gewalt aus dem Verkehrsmittel zu entfernen. Dabei soll dieser bereits erheblichen Widerstand geleistet und das Cuttermesser zur Anwendung gebracht haben.

Eine Bundespolizistin sei dabei im Kopfbereich sowie an Arm und Hand verletzt worden, eine andere am Bein. Durch den Einsatz von Pfefferspray gelang es, den Verdächtigen zu überwältigen, zu fesseln und vorläufig festzunehmen.

Erneuter Angriff auf Polizeibeamte in Mannheim

Der 36-Jährige wurde aus dem Polizeigewahrsam allerdings entlassen. Am Samstagmorgen stieg er daraufhin den Informationen der Einsatzkräfte zufolge erneut in einen Zug. Auch in diesem, der von Karlsruhe nach Mannheim unterwegs war, fiel er auf, weil er über keinen gültigen Fahrschein verfügte.

Im Rahmen einer erneuten Polizeikontrolle wurde der Mann demnach erneut gewalttätig und griff einen Bundespolizisten an. Beamten gelang es am Ende erneut, ihn zu überwältigen und eine Festnahme zu erklären. Nach einer Untersuchung in einer Spezialklinik kam der Verdächtige jedoch wieder auf freien Fuß.

Dass gegen den 36-Jährigen trotz mehrfacher Gewalt gegen Polizeibeamte ursprünglich kein Haftbefehl erlassen wurde, hat in Teilen der Öffentlichkeit für Unverständnis gesorgt. Wie Epoch Times eruieren konnte, hatte die Staatsanwaltschaft anfänglich keinen Haftbefehl beantragt. Sie hatte keinen gesetzlichen Haftgrund wie Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr angenommen.

Amtsgericht Hamm bejaht mittlerweile dringenden Tatverdacht auf versuchten Totschlag

Das Vorliegen einer dieser Haftgründe ist jedoch gemäß Paragraf 112 der Strafprozessordnung (StPO) die Voraussetzung für die Anordnung von Untersuchungshaft. Nur im Fall eines dringenden Tatverdachts auf das Vorliegen von strafbaren Handlungen mit erheblicher Strafdrohung kann auch unabhängig von diesen ein Haftbefehl ergehen. Die ursprünglichen Anzeigegründe, die auf Verdacht des tätlichen Angriffs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie auf Leistungserschleichung lauten, erfüllen diese Qualifikation nicht.

Dass am Mittwoch ein solcher doch vorlag, war der Presseerklärung zufolge auf „weitere polizeiliche Ermittlungen“ und das „Vorliegen einer neuen Erkenntnislage“ zurückzuführen. Das Amtsgericht Karlsruhe hatte im Vorfeld der Festnahme auf dem Hauptbahnhof in Hamm einen Haftbefehl erlassen. Aufgrund eines nunmehr angenommenen dringenden Tatverdachts auf versuchten Totschlag hat der zuständige Richter am Amtsgericht Hamm die Untersuchungshaft angeordnet.



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