Gruppenvergewaltigung: Nur einer muss in Haft – Wut über Urteil

Eine Party im Park zu Corona-Zeiten. Eine 15-Jährige, die zuviel Alkohol getrunken hatte. Mehrere junge Männer, die diese Gelegenheit beim Schopfe packten. Ein Urteil.
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Richterhammer. Symbolbild.Foto: iStock
Von 30. November 2023

Das Urteil ist gefallen. „Das war ein Mammut-Indizienprozess, bei dem lange nicht klar war, was in der Nacht vom 19. zum 20. September 2020 geschehen war“, so die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring. „Keiner der Angeklagten hat ein Wort des Bedauerns über die Lippen gebracht.“

Nach dem Urteil über eine Gruppenvergewaltigung in Hamburg ergießt sich Wut in den sozialen Medien über die Vorsitzende Richterin. Viele sind der Meinung, das Urteil sei zu milde. Nach Angaben der Vorsitzenden des Hamburger Richtervereins, Heike Hummelmeier, werde „mehr oder weniger verhüllt zur Gewalt gegen die Richterin aufgerufen“, so Hummelmeier. Es werde der Wunsch geäußert, die Richterin möge selbst Opfer einer Vergewaltigung werden. „Dieses Vorgehen in den sozialen Medien ist ein gezielter Angriff auf den Rechtsstaat“, zitiert die „Hamburger Morgenpost“ die Vereinsvorsitzende.

Empörung ist auch bei „Reitschuster“ zu lesen: „Was ist los in unserem Land? Während Ärzte mehrjährige Freiheitsstrafen bekommen, weil sie ihrem Gewissen folgten und Patienten vor staatlicher Nötigung zur Impfung retteten, bleiben nach einer Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen in Hamburg von neun Tätern acht auf freiem Fuß.“ Das Signal des Gerichts sei klar: Man könne auch mit einer Gruppenvergewaltigung als freier Mann davonkommen.

Nur einer von zehn muss in Haft

67 Verhandlungstage, fast 100 Zeugen, mehrere Sachverständige – die Urteile in Fall einer Gruppenvergewaltigung vor drei Jahren im Hamburger Stadtpark sind gefällt. Gut eineinhalb Jahre hatte sich der Prozess gegen die zehn 19 bis 23 Jahre alten Angeklagten mit deutscher (4, möglicher Migrationshintergrund nicht genannt), armenischer, afghanischer, kuwaitischer, montenegrinischer, syrischer sowie ungeklärter Staatsangehörigkeit hingezogen.

Den jungen Männern war vorgeworfen worden, ein 15-jähriges betrunkenes Mädchen am 19. September 2020 nach einer Party auf der Festwiese des Stadtparks in einem Gebüsch missbraucht zu haben – teils unter Gewaltanwendung. Der Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Hamburg fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil war am Dienstag jedoch in Teilen öffentlich verlesen worden.

Ein Freispruch, neunmal Haftstrafen, vier davon auf Bewährung, vier weitere, bei denen die Entscheidung auf Bewährung oder nicht für sechs Monate ausgesetzt wurde (Vorbewährung) – und ein Fall unbedingter Jugendstrafe für einen 19-Jährigen. Dieser erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Die anderen dürfen sich mit angedrohter Haft von ein bis zwei Jahren noch einmal bewähren. Ein elfter Angeklagter war bereits im April freigesprochen worden. Sein Fall war von dem Hauptfall abgetrennt worden.

Verteidigung plädierte auf Freispruch

Mit der Entscheidung blieb das Gericht hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft von Strafen von einem Jahr und drei Monaten bis zu drei Jahren für neun der Angeklagten zurück. Diese hatte nach Angaben eines Gerichtssprechers laut dpa nur in drei Fällen Bewährung und in zwei weiteren Fällen Vorbewährung gefordert.

Neben einem auch von der Staatsanwaltschaft beantragten Freispruch wären damit vier der Beschuldigten hinter Gitter gewandert.

Freispruch war auch das Motto der Verteidigung – und zwar für alle. Selbst nach dem milden Gerichtsurteil wollten die Angeklagten es offenbar nicht wahrhaben. „Ich sehe Entsetzen und Empörung in Ihren Augen“, sagte Anne Meier-Göring nach Angaben des „NDR“.

Viel Nebel um den Tathergang

Zum Tatzeitpunkt nutzten viele Jugendliche während der Corona-Pandemie die Grünanlage als Jugendtreffpunkt. Vier jungen Männer hatten damals nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Meier-Göring die mit mindestens 1,6 Promille alkoholisierte Jugendliche in ein Gebüsch geführt und gegen den erkennbaren Willen des Mädchens sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen, schreibt die „Welt“ zu dem Fall. Einer dieser jungen Männer hatte der 15-Jährigen bei der Gelegenheit zudem Handy und Portemonnaie gestohlen.

Zwei weitere junge Männer kamen hinzu, um sich ebenfalls an dem Teenager zu vergehen. Anschließend sei die 15-Jährige über die Festwiese geirrt, wo sie einem weiteren jungen Mann in die Arme lief, der sie missbrauchte. Die drei übrigen jungen Männer gingen mit ihr anschließend ins Gebüsch. Unklar sei, ob alle drei sie vergewaltigt hatten. Einer von ihnen wurde jedenfalls freigesprochen.

 



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