BGH bestätigt Dresdner Urteil zu Einbruch in Grünem Gewölbe

Im Jahr 2019 stahlen die Angeklagten aus dem Grünen Gewölbe. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Dresdner Landgerichts vom Mai 2023.
Eine beim Einbruch beschädigte Vitrine im Juwelenzimmer im Grünen Gewölbe in Dresden.
Eine beim Einbruch beschädigte Vitrine im Juwelenzimmer im Grünen Gewölbe in Dresden.Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times12. April 2024

Die Verurteilungen von vier Angeklagten nach dem Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Dresdner Landgerichts vom Mai 2023, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte gegen die Männer Haftstrafen von bis zu sechs Jahren und drei Monaten verhängt. (Az. 5 StR 125/24)

Bei dem Einbruch war im November 2019 Juwelenschmuck im Wert von 116 Millionen Euro gestohlen worden. Die Tat machte weltweit Schlagzeilen, zumal es sich bei den gestohlenen Juwelen um historisch wertvolle Schmuckstücke handelte.

Vor dem Urteil hatte das Dresdner Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft mit den übrigen Angeklagten einen Deal ausgehandelt. Sie gestanden eine Tatbeteiligung und gaben einen Teil der Beute zurück. Der BGH fand nun bei seiner Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten.

Wie Epoch Times zuvor berichtete, stehen die Angeklagten mit dem Remmo-Clan in Verbindung. (afp/red)

 



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