Epstein-Skandal: 20 Jahre Haft für Ghislaine Maxwell
Die Komplizin des verstorbenen US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, ist wegen Sexhandels mit Minderjährigen zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Das Strafmaß wurde am Dienstag von einem Bundesgericht in New York verkündet. Die Staatsanwaltschaft hatte 30 bis 55 Jahre Haft für die 60-Jährige gefordert, die Verteidigung zuletzt auf höchstens fünf Jahre plädiert. Maxwells Anwältin Bobbi Sternheim kündigte vor Journalisten an, in Berufung zu gehen.
Maxwell war Ende Dezember von einem New Yorker Geschworenengericht schuldig gesprochen worden. Demnach hatte sie über Jahre junge Mädchen für den sexuellen Missbrauch durch den bestens vernetzten Finanzinvestor Epstein rekrutiert.
Manche Mädchen wurden auch an andere Männer weitergereicht. Während des Prozesses hatten mehrere Opfer berichtet, wie sie im Alter zwischen 14 und 17 Jahren in das perfide System Maxwell/Epstein hineingezogen wurden.
Zum ersten Mal „Mitgefühl“ für die Opfer
Die Tochter des verstorbenen britischen Medienmoguls Robert Maxwell hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Am Dienstag äußerte sie allerdings zum ersten Mal ihr „Mitgefühl“ für die Opfer.
Wenig Mitleid mit Maxwell zeigte hingegen eines ihrer Opfer. Die 60-Jährige solle im Gefängnis sterben, sagte Sarah Ransome vor dem Gerichtsgebäude. „Ich habe 17 Jahre in meinem eigenen Gefängnis verbracht wegen all der Dinge, die Maxwell, Epstein und ihre Komplizen mir angetan haben“, sagte die junge Frau, die in dem Prozess nicht als Nebenklägerin aufgetreten war.
Staatsanwältin Alison Moe hatte in ihrem Schlussplädoyer im Dezember überzeugend nachgewiesen, dass Maxwell „der Schlüssel“ im Missbrauchssystem Epstein gewesen. Der US-Milliardär selbst war August 2019 tot in seiner Gefängniszelle gefunden worden, als er sich in Untersuchungshaft befand. Die Behörden gehen von Suizid aus.
„Sündenbock“ oder „raffinierte Sexualstraftäterin“?
Im Juli 2020 wurde dann Maxwell festgenommen, seitdem saß sie in Untersuchungshaft. Ihre Anwälte hatten zunächst argumentiert, die Britin werde zum „Sündenbock“ gemacht, weil Epstein nach seinem Tod nicht mehr der Prozess gemacht werden konnte.
Nach dem Schuldspruch forderten sie, den Prozess wegen eines womöglich befangenen Geschworenen wieder aufzurollen. Nachdem auch dies gescheitert war, baten sie um ein gnädiges Urteil. Sie legten dar, Maxwells „traumatische Kindheit mit einem dominanten, narzisstischen und fordernden Vater“ habe sie „anfällig für Epstein“ gemacht.
Dagegen bezeichnete die Anklage die 60-Jährige als eine „raffinierte Sexualstraftäterin, die genau wusste, was sie tat“. Sie habe zudem nie Reue gezeigt.
„Mit dem heutigen Urteil wird Ghislaine Maxwell für ihre abscheulichen Verbrechen an Kindern zur Rechenschaft gezogen“, sagte Bezirksstaatsanwalt Damian Williams. Das Urteil zeige, „dass niemand über dem Gesetz steht und dass es für Gerechtigkeit nie zu spät ist“. (afp/dpa/dl)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion