T-Online-Umfrage: 41.000 Befragte wollen Leistungskürzungen für Asylbewerber

Titelbild
Ein "Refugees welcome"-Aufkleber in Dresden.Foto: Adam Berry / Getty Images
Epoch Times28. Juli 2015

Über 41.000 Nutzer von T-Online finden, „die Leistungen für Asylbewerber sollten gekürzt werden“. Das waren rund 87 Prozent der Teilnehmer einer Umfrage des Nachrichtenportals. Natürlich war das eine „nichtrepräsentative Umfrage“, wie immer bei T-Online. Am Ende eines Artikels zum Thema wurde extra auf die Manipulierbarkeit und die Nichtrepräsentativität hingewiesen: „Anmerkung der Im Gegensatz zu der o.g. Emnid-Umfrage sind Online-Umfragen wie unsere nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung und einem hohen Missbrauchsrisiko ausgesetzt.“

Dies war das T-Online-Ergebnis am Dienstag nachmittag, 28.Juli 2014:

87,4 Prozent stimmten für Ja, die Leistungen sollten gekürzt werden, 9,6 Prozent für Nein und 3 Prozent meinten, dass könnten sie nicht beurteilen. Insgesamt stimmten 47619 Besucher ab.

Emnid befragte 502 Personen

Anlass der Leserbefragung war wieder mal eine Meldung über eine sogenannte "repräsentative Umfrage" gewesen, welche durch die deutschen Medien gegangen war. Aber wieviele Leute wurden von Emnid befragt? Im Solinger Tageblatt stand die Antwort: 502 Personen.

„Emnid-Umfrage: Mehrheit der Deutschen gegen Kürzungen für Asylbewerber" war der Titel des T-Online-Artikels. Und so hatten sich die 502 Personen laut T-Online geäußert: "Die Mehrheit der Deutschen ist dagegen, Leistungen für Asylbewerber zu kürzen. 52 Prozent sind gegen diesen Schritt, 33 Prozent dafür. Das geht aus einer repräsentativen Emnid-Umfrage hervor, die die "Bild am Sonntag" veröffentlichte. 59 Prozent sprachen sich dagegen aus, Asylbewerber, die mit großer Wahrscheinlichkeit wieder abgeschoben werden, provisorisch in Zelten oder grenznahen Aufnahmeeinrichtungen unterzubringen. Ebenfalls 52 Prozent der Befragten halten Deutschland für gastfreundschaftlich gegenüber Flüchtlingen eingestellt, 42 Prozent sehen das nicht so.

Wie viel Geld bekommen Asylbewerber?

Dies ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) § 3 Grundleistungen ganz genau festgelegt. Hier der vollständige Gesetzestext:

(1) Der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts wird bei einer Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von § 44 des Asylverfahrensgesetzes durch Sachleistungen gedeckt. Kann Kleidung nicht geleistet werden, so kann sie in Form von Wertgutscheinen oder anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen gewährt werden. Gebrauchsgüter des Haushalts können leihweise zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich erhalten Leistungsberechtigte monatlich einen Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (Bargeldbedarf). Der Bargeldbedarf beträgt für

alleinstehende Leistungsberechtigte 140 Euro,

zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Partner einen gemeinsamen Haushalt führen, je 126 Euro,

weitere erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt je 111 Euro,

sonstige jugendliche Leistungsberechtigte vom Beginn des 15. und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 83 Euro,

leistungsberechtigte Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 90 Euro,

leistungsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 82 Euro.

Der individuelle Bargeldbedarf für in Abschiebungs- oder Untersuchungshaft genommene Leistungsberechtigte wird durch die zuständige Behörde festgelegt, wenn der Bedarf ganz oder teilweise anderweitig gedeckt ist.

(2) Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 des Asylverfahrensgesetzes sind vorbehaltlich des Satzes 4 vorrangig Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs nach Absatz 1 Satz 1 zu gewähren. Der notwendige Bedarf beträgt monatlich für

alleinstehende Leistungsberechtigte 212 Euro,

zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Partner einen gemeinsamen Haushalt führen, je 190 Euro,

weitere erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt je 170 Euro,

sonstige jugendliche Leistungsberechtigte vom Beginn des 15. und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 194 Euro,

leistungsberechtigte Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 154 Euro,

leistungsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 130 Euro.

Anstelle der Geldleistungen können, soweit es nach den Umständen erforderlich ist, zur Deckung des notwendigen Bedarfs Leistungen in Form von unbaren Abrechnungen, von Wertgutscheinen oder von Sachleistungen gewährt werden. Der Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat wird gesondert als Geld- oder Sachleistung erbracht. Absatz 1 Satz 3 bis 6 ist entsprechend anzuwenden.

(3) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben den Leistungen nach Absatz 1 oder Absatz 2 entsprechend den §§ 34, 34a und 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gesondert berücksichtigt.

(4) Der Bargeldbedarf nach Absatz 1 Satz 5 und 6 sowie der notwendige Bedarf nach Absatz 2 Satz 2 werden jeweils zum 1. Januar eines Jahres entsprechend der Veränderungsrate nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Verordnung nach § 40 Satz 1 Nummer 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch fortgeschrieben. Die sich dabei ergebenden Beträge sind jeweils bis unter 0,50 Euro abzurunden sowie von 0,50 Euro an aufzurunden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt jeweils spätestens bis zum 1. November eines Kalenderjahres die Höhe der Bedarfe, die für das folgende Kalenderjahr maßgebend sind, im Bundesgesetzblatt bekannt.

(5) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, werden die Höhe des Bargeldbedarfs und die Höhe des notwendigen Bedarfs neu festgesetzt.

(6) Leistungen in Geld oder Geldeswert sollen dem Leistungsberechtigten oder einem volljährigen berechtigten Mitglied des Haushalts persönlich ausgehändigt werden.

(rf)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion