„Völkermord“-Vorwurf von Amnesty: Bundesregierung widerspricht
Die Bundesregierung hat den „Völkermord“-Vorwurf der Menschenrechtsorganisation Amnesty International gegen Israel zurückgewiesen. Völkermord setze die „klare Absicht zur Ausrottung einer Volksgruppe voraus“, sagte der Sprecher des Auswärtigen Amts, Sebastian Fischer, am Freitag in Berlin.
„Diese klare Absicht erkenne ich weiterhin nicht“, fügte Fischer hinzu. Insofern könne er den Schlussfolgerungen des Berichts „nicht folgen“.
Ähnlich äußerte sich Vize-Regierungssprecherin Christiane Hoffmann im Namen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Auch sie verwies auf die laut der Völkerrechts-Konvention für eine solche Einstufung erforderliche Absicht: „Das ist nach Auffassung der Bundesregierung hier nicht gegeben.
„Aber es ist immer wieder wichtig, dass der Schutz der Zivilbevölkerung maximal, so wie es unter diesen Umständen möglich ist, gewahrt bleibt“, sagte Hoffmann weiter.
Amnesty wirft Israel „Völkermord“ vor
Amnesty hatte Israel in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht „Völkermord“ an den Palästinensern im Gazastreifen vorgeworfen. Die Menschenrechtsorganisation kommt darin zu dem Schluss, dass Israel „durch seine Handlungen und Unterlassungen einen Völkermord“ an der Bevölkerung im Gazastreifen „begangen hat und weiterhin begeht“.
In dem Bericht griff Amnesty beispielhaft 15 Luftangriffe zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 20. April 2024 heraus. Bei diesen Angriffen seien mindestens 334 Zivilisten getötet und hunderte Menschen verletzt worden. Bei den Recherchen seien „keine Beweise“ dafür gefunden worden, dass diese Angriffe auf militärische Ziele gerichtet gewesen seien.
Außenamtssprecher Fischer sagte, die Bundesregierung nehme die in dem Bericht erhobenen Vorwürfe „sehr ernst“. Sie fordere „seit Langem, dass Israel bei Angriffen im Rahmen des humanitären Völkerrechts agiert“. Konkret forderte die Bundesregierung etwa von der israelischen Regierung, dem Schutz von Zivilisten „besser nachzukommen“.
Regierung über Lage in Gaza besorgt
„Wir sind besorgt über die dramatische humanitäre Lage in Gaza“, betonte Fischer. Er bekräftigte zugleich Israels Recht auf Selbstverteidigung: Den Krieg im Gazastreifen habe die radikalislamische Hamas mit ihrem Überfall auf Israel am 7. Oktober 2023 ausgelöst. Die Verteidigung müsse aber „im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht geschehen“.
Hoffmann äußerte sich auch zu Vorwürfen, die Bundesregierung könnte sich durch Waffenlieferungen an Israel an möglichen Völkermords-Handlungen mitschuldig machen. Es sei bei solchen Lieferungen selbstverständlich, „dass der Bundeskanzler und der Bundessicherheitsrat ihre Entscheidungen verantwortungsvoll treffen“, hob sie hervor.
Hoffmann verwies auch auf die Kriterien der Regierung für eine „restriktive Rüstungsexportpolitik“. Sie betonte, die Regierung würde Waffenlieferungen „in jedem Einzelfall abwägen“. Dabei würden auch völkerrechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Einen generellen Stopp von Waffenlieferungen an Israel gebe es aber nicht.
Israel hatte den Amnesty-Bericht und die darin erhobenen Vorwürfe umgehend als „völlig falsch“ und „lügenbasiert“ zurückgewiesen. Israels enger Verbündeter USA bezeichnete die Vorwürfe als „unbegründet“. (afp)
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