EU-Gesetz gegen Abholzung: Aufschub um ein Jahr kommt wie geplant
Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden, etwa der Regenwald in Brasilien. Neben Kaffee, Palmöl und Soja gilt dies auch für Kakao, Kautschuk und Rindfleisch. Die Unternehmen sollen die Einhaltung der Regeln mit Hilfe von satellitengestützten Ortsdaten sicherstellen. Wirtschaftszweige wie die Süßwarenindustrie, die Zeitungsverleger und Forstwirte fürchten deshalb einen hohen zusätzlichen Aufwand.
Nach Protest von Handelspartnern wie Brasilien und aus den EU-Staaten selbst hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, das Verkaufsverbot um ein Jahr zu verschieben. Mitgliedstaaten und Europaparlament stimmten nun zu: Für große Unternehmen soll das Gesetz anstelle des bisherigen Stichtags zum Jahresende erst zum 30. Dezember des kommenden Jahres greifen, für kleine und mittlere Unternehmen soll der 30. Juni 2026 gelten.
Zuvor hatten Forderungen aus dem Europaparlament nach einem Abschwächen des Gesetzes für Streit gesorgt: Eine knappe Mehrheit aus der Europäischen Volkspartei (EVP) um CDU und CSU sowie aus den Rechtsaußen-Fraktionen um die AfD sprach sich im November dafür aus, das Gesetz teils neu auszuhandeln. Sie hatten vorgeschlagen, zahlreiche Länder „ohne Risiko“ für den Waldbestand pauschal von den Vorschriften auszunehmen.
Für inhaltliche, rechtlich bindende Änderungen am Gesetzestext war die Zeit bis zum Stichtag am Jahresende nach Ansicht der 27 EU-Länder allerdings zu knapp. Die Brüsseler Juristen hätten unter anderem prüfen müssen, ob die Änderungen den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) entsprechen. Wegen des Widerstands gab die EVP ihre Forderungen nach einer Änderung des Gesetzes am Dienstag schließlich auf.
Nach Angaben aus dem Parlament versprach die EU-Kommission im Gegenzug, bislang fehlende Dokumente wie die Einstufung der Länder nach Risikokategorien und ein IT-System für die Datenübermittlung der Unternehmen rasch bereitzustellen. Bei einer ohnehin geplanten Überarbeitung des Gesetzes im Jahr 2028 soll ein Abschwächen erneut diskutiert werden. Der Verschiebung müssen das Europaparlament und der Rat der Mitgliedstaaten nun formal zustimmen. (afp)
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