Auswärtiges Amt kritisiert Ausweisung von ARD-Mitarbeitern aus Russland
Das Auswärtige Amt hat die Ausweisung von zwei ARD-Mitarbeitern durch Russland auf das Schärfste kritisiert. Der Schritt sei „inakzeptabel und die Begründung falsch“, schrieb das Amt am Mittwoch auf X.
Das Ministerium bekräftigte, dass die Bundesregierung – anders als von Russland behauptet – das Büro des russischen Senders „Perwy Kanal“ in Deutschland „nicht geschlossen“ habe.
Russland hatte die Ausweisung eines Korrespondenten und eines weiteren Mitarbeiters der ARD damit begründet, dass Deutschland zwei Mitarbeiter des russischen Fernsehsenders „Perwy Kanal“ zur Ausreise aufgefordert und das Korrespondentenbüro geschlossen habe.
Landesbehörde ist zuständig
Das Auswärtige Amt wies diese Darstellung zurück: Die Bundesregierung sei hier nicht zuständig gewesen. „Im Fall von zwei Mitarbeitern von Perwy Kanal hat die zuständige Landesbehörde aufenthaltsrechtliche Entscheidungen getroffen“, erklärte das Amt.
„Gegen diese können Rechtsmittel eingelegt werden. Das ist der Unterschied eines rechtsstaatlichen Verfahrens zur russischen Willkür.“
Die Berliner Innenbehörde ließ eine Anfrage der Nachrichtenagentur AFP zu den Gründen für die Entscheidung in Bezug auf die russischen Sender-Mitarbeiter am Mittwoch zunächst unbeantwortet. (afp)
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